Zum Ausbau eines
Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes (Next Generation Access =
Bandbreite Download mind. 30 Mbit/s) haben der
Bund und das Land Rheinland-Pfalz Förderprogramme verabschiedet. Die
vorliegenden Richtlinien zu den befristeten Förderprogrammen (Bundesprogramm v.
22.10.2015, Landesprogramm v. 11.11.2015) erfordern u. a. aus folgenden Gründen
für das Gebiet des Landkreises ein zügiges, möglichst geschlossenes und
abgestimmtes Vorgehen:
·
Die Förderprogramme sind zeitlich und insgesamt
finanziell begrenzt;
·
die Förderquoten betragen bis zu 40 % durch das Land
(Vorgabe Land 95 % der Haushalte 30 Mbit/s) und bis zu 50 % - Ausnahme 70 % -
durch den Bund (Vorgabe Bund 85 % der Haushalte 50 Mbit/s), da kumulative
Förderung möglich ist - also insgesamt bis zu 90 %,
bei Beratungsleistungen und begleitenden Maßnahmen bis zu 100 %,
·
die Förderkulissen des Landes und (indirekt) des Bundes
gehen von einem Fördergebiet auf Landkreisebene („Cluster“) aus, für die
Erfolgsaussichten der Antragstellung wird ein geschlossenes Auftreten des
Landkreises mit allen Verbandsgemeinden als erheblich förderlich angesehen
(auch wenn vom Bund eine einheitliche Willensbildung über den gesamten
Landkreis nicht unmittelbar gefordert wird werden durch die Punktvergabe der
Scoringtabelle größere Gebietskulissen bevorzugt. Der Ursprung der größeren
Gebietskulissen liegt in den Erfahrungen aus der Vergangenheit bei der kleinere
Orte und Siedlungen aufgrund der Unwirtschaftlichkeit aus Sicht der
Netzbetreiber auch gegen die Zahlung aus
öffentlichen Kassen nicht ausgebaut wurden. Durch die Vorgehensweise der
Förderprogramme werden die Netzbetreiber zur Mischkalkulation gezwungen).
· Für die weitere
Entwicklung der Breitbandnetze ist entscheidend, dass bereits jetzt Projekte
zum Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze jenseits von 50 Mbit/s im Rahmen
synergetischer Maßnahmen unterstützt werden. Dies ist mit der in den o. a.
Förderkulissen zu Grunde zu legenden NGA-Landesförderrichtlinie als Grundlage
für den FTTB-/FTTH-Ausbau gegeben.
In einer mit den Bürgermeistern
der Verbandsgemeinden getroffenen Übereinkunft hatte im vergangenen Jahr der
Landkreis seine Bereitschaft erklärt, zur Schaffung einer in seinem gesamten
Gebiet strukturell einheitlichen und leistungsfähigen Weiterentwicklung des
kommunalen Breitbandausbaus Starthilfe in Form der Ansiedlung der
Organisationsstruktur beim Kreis zu leisten, diese Aufgaben in Zusammenarbeit
mit den Verbandsgemeinden zu koordinieren und den Landkreis als Förderregion
(Cluster) entsprechend der Vorschriften über die Vergaben der Bundes- und
Landesmittel sichtbar zu machen.
In der Bürgermeisterdienstbesprechung auf Kreisebene am 19.01.2016 wurden
der Sachverhalt und das von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahren ausführlich
beraten und einstimmig wie folgt beschlossen:
1. Die Bürgermeister der
Verbandsgemeinden erklären ihre Zustimmung zur temporären Übertragung der
Aufgaben des Breitbandausbaus auf den Landkreis Südliche Weinstraße.
2. Seitens der Verbandsgemeinden
werden die Beschlüsse der Ortsgemeinderäte zur Übertragung von Aufgaben auf die
Verbandsgemeinden im Wege der Zweckvereinbarung gem. §§ 12 ff KomZG nach
Möglichkeit bis 28.02.2016 vorbereitet (seitens der Kreisverwaltung wird ein
entsprechendes Zweckvereinbarungsmuster erarbeitet).
3. Zwischen den Verbandsgemeinden
und dem Landkreis werden sodann die Aufgabenübertragungen auf den Landkreis im
Wege des öffentlich-rechtlichen Vertrags gem. §§ 54 ff VwVfG vorbereitet.
4. Die Kreisverwaltung/MBB soll parallel zu Nr. 2
die Vorbereitungen zur Beauftragung eines fachlich und rechtlich begleitenden
Beratungsbüros (Förderantrag/Ausschreibung) sowie zur Erstellung eines
Markterkundungsverfahrens (Internetseite des Breitbandbüros des Bundes)
treffen.
Zur Frage der Gesamtfinanzierung wurde ausgeführt, dass aufgrund von
landesweiten Erfahrungswerten für das Ausbauprojekt mit ca. 15 Mio. Euro zzgl.
Ausbau von Gewerbegebieten zu rechnen ist. Ausgehend von einer Förderquote von
90 % (Bundes- und ergänzende Landesförderung) betrage der kommunale Eigenanteil
1,5 bis 2,0 Mio. Euro.
Mit jeweils einstimmiger Zustimmung des Kreisvorstandes (Beschluss vom
18.01.2016) und des Kreisausschusses (Beschluss vom 25.01.2016) wird die
Kreisverwaltung vorschlagen, dass der Landkreis – vorbehaltlich der Zustimmung
der Aufsichtsbehörde – die Übernahme eines kreisweiten Eigenanteils von bis zu
2,0 Mio. Euro aus Kreismitteln in Aussicht stellen wird und somit den Gemeinden
im Ausbaugebiet voraussichtlich keine Kosten entstehen werden.
Seitens der
Kreisverwaltung wurde eine Klärung herbeigeführt, wie die notwendige
(projektbezogen befristete) Aufgabenübertragung der Gemeinden auf die
Verbandsgemeinden und von diesen auf den Landkreis zu regeln ist. Dies soll
zweistufig im Wege von
·
Zweckvereinbarungen Ortsgemeinden - Verbandsgemeinde (§§
12 ff KomZG) und
·
Anschließend verwaltungsrechtlichen Verträge
Verbandsgemeinden - Landkreis (§§ 54 ff VwVfG)
erfolgen.
Im Projekt sollen sich
bereits jetzt abzeichnende Zielvorgaben
· Trägermodell
Wirtschaftlichkeitslücke
· Nutzung
gemeindeübergreifende Synergieeffekte
·
Mitversorgung Gewerbegebiete
statuiert werden. Es
wird eine Arbeitsgruppe gebildet, welche sich aus den zuständigen
Ansprechpartnern/Sachbearbeitern der Verbandsgemeindeverwaltungen, der MBB
Südliche Weinstraße mbH und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
zusammensetzt. Rückkopplung und Entscheidungsvorbereitung in den politischen
Raum erfolgt über den Kreisausschuss und die Bürgermeisterdienstbesprechungen.
Vorgesehen ist die
nachfolgende Zeitschiene, um die aus den vorstehenden Gründen notwendige
zeitnahe Vorbereitung der Antragstellung und (europaweiten) Ausschreibung
ermöglichen zu können.
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|
Datum |
1. |
Beratung/Beschlussfassungen
über Teilnahme in - temporäre Übertragung Aufgabe
Breitbandausbau auf |
19.01.2016
bis 29.02.16 |
2. |
Vorbereitung Beauftragung eines fachlich und rechtlich begleitenden
Beratungsbüros |
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3. |
Erstellung eines Markterkundungsverfahrens |
nach 19.01.16 |
4. |
Festlegung Ausbaugebiets – |
nach Abschl. |
5. |
Betriebswirtschaftliche Analyse |
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6. |
Erstellung und Einreichung Förderanträge |
ab 01.03.2016 |
7. |
Ausschreibung Breitbandausbauprojekt/ |
nach |
8. |
Auftragsvergaben, -steuerung, Kostenkontrolle |
nach Auswertung Ausschreibung |
Anlagen:
Zweckvereinbarung
über
die Wahrnehmung von Aufgaben
des
Breitbandausbaus
zwischen
der Ortsgemeinde Münchweiler am Klingbach
vertreten durch Ortsbürgermeister Hahn
-Auftraggeber-
und
der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
vertreten durch Bürgermeister Wagenführer
-Auftragnehmer-
gemäß §§ 12
ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit vom 22.12.1982, zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 27.11.2015 (GVBl. S. 412)
§ 1
NGA-Breitbandausbau - Projektziele
Zur
Entwicklung einer in seinem gesamten Gebiet strukturell einheitlichen und
leistungsfähigen Breitbandversorgung (NGA = Next Generation Access = Bandbreite Download mind. 30
Mbit/s) übernimmt der Landkreis Südliche Weinstraße in Zusammenarbeit mit den
Verbandsgemeinden die Koordination von Aufgaben, um das Gebiet des Landkreises
als Förderregion (Cluster) entsprechend der Förderrichtlinien des Bundes (vom
22.10.2015) und des Landes Rheinland-Pfalz (vom 11.11.2015) darzustellen.
Zur
Sicherstellung eines einheitlichen Verfahrens wird die Aufgabe
Breitbandversorgung wie nachstehend geregelt von den Ortsgemeinden auf die
Verbandsgemeinden, und von diesen durch öffentlich-rechtlichen Vertrag auf den
Landkreis übertragen. Zur Projektsteuerung und Kommunikation zwischen den
Beteiligten wird eine Lenkungsgruppe gebildet, welche sich aus den
Sachbearbeitern/Vertretern der Verbandsgemeinden, der Kreisverwaltung und der
Mittelstandsberatungs- und Betreuungsgesellschaft mbH zusammen setzt. Der
Lenkungsgruppe obliegt die Erstellung von Informationen zum Projektverlauf
sowie die Unterstützung der Verwaltungen für die Erstellung von Beratungs- und
Entscheidungsvorlagen für die Organe der Gebietskörperschaften.
Die
kommunalpolitische Steuerung und Koordination erfolgt durch die Versammlung der
Bürgermeister der Verbandsgemeinden in den regelmäßigen Dienstbesprechungen mit
der Landrätin, dem Kreisvorstand und insbesondere dem Kreisausschuss, in
weiterreichenden Fragen und Angelegenheiten durch den Kreistag.
Der
Auftragnehmer wird den Auftraggeber regelmäßig über den Fortgang des Projektes
informieren.
§
2
Beauftragung,
Ermächtigung
Der
Auftraggeber überträgt zu diesem Zweck die Aufgabe Breitbandversorgung im
Rahmen des vorstehenden Projekts auf den Auftragnehmer und ermächtigt diesen
zur Weiterübertragung auf den Landkreis Südliche Weinstraße.
Im Rahmen
des Projekts werden u. a. folgende Maßnahmen durchgeführt:
-
Registrierung des Projekts
-
Durchführung eines Markterkundungsverfahrens
-
Förderantrag und Beauftragung eines fachlich
und rechtlich begleitenden Beratungsbüros
-
Erarbeitung des Ausbaugebietes („NGA-Lücken“)
-
Betriebswirtschaftliche Analyse, Abstimmung
der Vorgehensweisen mit ISIM
-
Erstellung und Einreichung Förderanträge
(Bundes- und Landesförderung)
-
Steuerung Ausschreibung
Breitbandausbauprojekt (ggfs. in wettbewerbskonformen
Losen)
-
Steuerung Auftragsvergaben, Kostenkontrolle
Als
Fördermaßnahme ist die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei den
Investitionskosten vorgesehen.
§
3
Finanzierung
Zur
Abdeckung des nicht durch Bundes- und Landesförderung bezuschussten kommunalen
Eigenanteils ist vorgesehen, dass der Landkreis die Übernahme eines kreisweiten
Eigenanteils von bis zu 2,0 Mio. Euro aus Kreismitteln in Aussicht stellen wird
und somit den Gemeinden im Ausbaugebiet voraussichtlich keine Kosten entstehen
werden. Der Kreisausschuss hat dem Kreistag eine entsprechende
Finanzierungszusage empfohlen.
§
4
Laufzeit
Die
Vereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Beendigung des
Projektes.
§ 5
Schlussbestimmungen,
Inkrafttreten
Änderungen
oder Ergänzungen dieses Vertrages werden nur wirksam, wenn sie schriftlich
vereinbart werden.
Die
Vereinbarung tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft.
Dem Abschluss der als Anlage beiliegenden
Zweckvereinbarung zur temporären Übertragung der Aufgaben des Breitbandausbaus
auf die Verbandsgemeinde (und im Anschluss von dieser auf den Landkreis) wird
zugestimmt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.