Beschluss: beschlossen

Zum Ausbau eines Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes (Next Generation Access = Bandbreite Download mind. 30 Mbit/s)  haben der Bund und das Land Rheinland-Pfalz Förderprogramme verabschiedet. Die vorliegenden Richtlinien zu den befristeten Förderprogrammen (Bundesprogramm v. 22.10.2015, Landesprogramm v. 11.11.2015) erfordern u. a. aus folgenden Gründen für das Gebiet des Landkreises ein zügiges, möglichst geschlossenes und abgestimmtes Vorgehen:

·      Die Förderprogramme sind zeitlich und insgesamt finanziell begrenzt;

·      die Förderquoten betragen bis zu 40 % durch das Land (Vorgabe Land 95 % der Haushalte 30 Mbit/s) und bis zu 50 % - Ausnahme 70 % - durch den Bund (Vorgabe Bund 85 % der Haushalte 50 Mbit/s), da kumulative Förderung möglich ist - also insgesamt bis zu 90 %, 
bei Beratungsleistungen und begleitenden Maßnahmen bis zu 100 %,

·      die Förderkulissen des Landes und (indirekt) des Bundes gehen von einem Fördergebiet auf Landkreisebene („Cluster“) aus, für die Erfolgsaussichten der Antragstellung wird ein geschlossenes Auftreten des Landkreises mit allen Verbandsgemeinden als erheblich förderlich angesehen (auch wenn vom Bund eine einheitliche Willensbildung über den gesamten Landkreis nicht unmittelbar gefordert wird werden durch die Punktvergabe der Scoringtabelle größere Gebietskulissen bevorzugt. Der Ursprung der größeren Gebietskulissen liegt in den Erfahrungen aus der Vergangenheit bei der kleinere Orte und Siedlungen aufgrund der Unwirtschaftlichkeit aus Sicht der Netzbetreiber auch gegen die Zahlung aus
öffentlichen Kassen nicht ausgebaut wurden. Durch die Vorgehensweise der Förderprogramme werden die Netzbetreiber zur Mischkalkulation gezwungen).

·      Für die weitere Entwicklung der Breitbandnetze ist entscheidend, dass bereits jetzt Projekte zum Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze jenseits von 50 Mbit/s im Rahmen synergetischer Maßnahmen unterstützt werden. Dies ist mit der in den o. a. Förderkulissen zu Grunde zu legenden NGA-Landesförderrichtlinie als Grundlage für den FTTB-/FTTH-Ausbau gegeben.

In einer mit den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden getroffenen Übereinkunft hatte im vergangenen Jahr der Landkreis seine Bereitschaft erklärt, zur Schaffung einer in seinem gesamten Gebiet strukturell einheitlichen und leistungsfähigen Weiterentwicklung des kommunalen Breitbandausbaus Starthilfe in Form der Ansiedlung der Organisationsstruktur beim Kreis zu leisten, diese Aufgaben in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden zu koordinieren und den Landkreis als Förderregion (Cluster) entsprechend der Vorschriften über die Vergaben der Bundes- und Landesmittel sichtbar zu machen.

In der Bürgermeisterdienstbesprechung auf Kreisebene am 19.01.2016 wurden der Sachverhalt und das von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahren ausführlich beraten und einstimmig wie folgt beschlossen:

 

1.  Die Bürgermeister der Verbandsgemeinden erklären ihre Zustimmung zur temporären Übertragung der Aufgaben des Breitbandausbaus auf den Landkreis Südliche Weinstraße.

2.  Seitens der Verbandsgemeinden werden die Beschlüsse der Ortsgemeinderäte zur Übertragung von Aufgaben auf die Verbandsgemeinden im Wege der Zweckvereinbarung gem. §§ 12 ff KomZG nach Möglichkeit bis 28.02.2016 vorbereitet (seitens der Kreisverwaltung wird ein entsprechendes Zweckvereinbarungsmuster erarbeitet).

3.  Zwischen den Verbandsgemeinden und dem Landkreis werden sodann die Aufgabenübertragungen auf den Landkreis im Wege des öffentlich-rechtlichen Vertrags gem. §§ 54 ff VwVfG vorbereitet.

 

4.  Die Kreisverwaltung/MBB soll parallel zu Nr. 2 die Vorbereitungen zur Beauftragung eines fachlich und rechtlich begleitenden Beratungsbüros (Förderantrag/Ausschreibung) sowie zur Erstellung eines Markterkundungsverfahrens (Internetseite des Breitbandbüros des Bundes) treffen.

Zur Frage der Gesamtfinanzierung wurde ausgeführt, dass aufgrund von landesweiten Erfahrungswerten für das Ausbauprojekt mit ca. 15 Mio. Euro zzgl. Ausbau von Gewerbegebieten zu rechnen ist. Ausgehend von einer Förderquote von 90 % (Bundes- und ergänzende Landesförderung) betrage der kommunale Eigenanteil 1,5 bis 2,0 Mio. Euro.

 

Mit jeweils einstimmiger Zustimmung des Kreisvorstandes (Beschluss vom 18.01.2016) und des Kreisausschusses (Beschluss vom 25.01.2016) wird die Kreisverwaltung vorschlagen, dass der Landkreis – vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde – die Übernahme eines kreisweiten Eigenanteils von bis zu 2,0 Mio. Euro aus Kreismitteln in Aussicht stellen wird und somit den Gemeinden im Ausbaugebiet voraussichtlich keine Kosten entstehen werden.

 

Seitens der Kreisverwaltung wurde eine Klärung herbeigeführt, wie die notwendige (projektbezogen befristete) Aufgabenübertragung der Gemeinden auf die Verbandsgemeinden und von diesen auf den Landkreis zu regeln ist. Dies soll zweistufig im Wege von

·      Zweckvereinbarungen Ortsgemeinden - Verbandsgemeinde (§§ 12 ff KomZG) und

·      Anschließend verwaltungsrechtlichen Verträge Verbandsgemeinden - Landkreis (§§ 54 ff VwVfG)

erfolgen.


 

Im Projekt sollen sich bereits jetzt abzeichnende Zielvorgaben

·      Trägermodell Wirtschaftlichkeitslücke

·      Nutzung gemeindeübergreifende Synergieeffekte

·      Mitversorgung Gewerbegebiete

statuiert werden. Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet, welche sich aus den zuständigen Ansprechpartnern/Sachbearbeitern der Verbandsgemeindeverwaltungen, der MBB Südliche Weinstraße mbH und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße zusammensetzt. Rückkopplung und Entscheidungsvorbereitung in den politischen Raum erfolgt über den Kreisausschuss und die Bürgermeisterdienstbesprechungen.

Vorgesehen ist die nachfolgende Zeitschiene, um die aus den vorstehenden Gründen notwendige zeitnahe Vorbereitung der Antragstellung und (europaweiten) Ausschreibung ermöglichen zu können.

 

 

Datum

1.

Beratung/Beschlussfassungen über Teilnahme in
Bürgermeisterdienstbesprechung
(„wer macht mit?/wer macht was?“)
-  Zusammenfassung der Förderbedingungen
-  Darstellung der Situation im Landkreis SÜW
   -- förderberechtigte Ortsgemeinden
   -- Versorgungsanalyse
   -- Machbarkeitsstudie

-  temporäre Übertragung Aufgabe Breitbandausbau auf
   den Landkreis (Zustimmung aller Gemeinden zur Auf-
   Gabenwahrnehmung durch den Antragsteller)
-  Vorbereitung Beschlüsse Ortsgemeinden durch die
   Verbandsgemeinden

19.01.2016







bis 29.02.16
(Empfehlung)

2.

Vorbereitung Beauftragung eines fachlich und rechtlich begleitenden Beratungsbüros
-  Förderantrag auf www.breitbandausschreibungen.de
-  Festlegung der Beratungsleistungen im Einzelnen
-  Beauftragung Beratungsbüro



nach 19.01.2016
nach 19.01.16
nach Förderzusage

3.

Erstellung eines Markterkundungsverfahrens
(Planung kostenneutraler Ausbau
< 3 Jahre > 30 MBit/s – Grundlage Breitbandatlas)

nach 19.01.16

4.

Festlegung Ausbaugebiets –
„NGA-Lücke“/Ratifizierung Studie
Achtung:  ≠ Verwaltungsgebiet

nach Abschl.
Markterkundungs­verfahren

5.

Betriebswirtschaftliche Analyse
Abstimmung der Vorgehensweise mit Abt. 9, ISIM

 

6.

Erstellung und Einreichung Förderanträge
(Bundes- und erg. Landesförderung)
(alle am Ausbau beteiligten Gemeinden müssen zur
Aufgabenwahrnehmung durch den Antragsteller
zugestimmt haben)

ab 01.03.2016

7.

Ausschreibung Breitbandausbauprojekt/
ggfs. wettbewerbskonforme Lose

nach
Förderzusage

8.

Auftragsvergaben, -steuerung, Kostenkontrolle
(ext. Fachdienstleistung)

nach Auswertung Ausschreibung

 

Anlagen:

 

Zweckvereinbarung

 

über die Wahrnehmung von Aufgaben

 

des Breitbandausbaus

 

 

 

 

 

 

 

 

zwischen

 

 

 

der Ortsgemeinde Münchweiler am Klingbach

vertreten durch Ortsbürgermeister Hahn

-Auftraggeber-

 

 

 

und

 

 

 

 

der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels

vertreten durch Bürgermeister Wagenführer

-Auftragnehmer-

 

 

 

 

 

 

 

 

gemäß §§ 12 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit vom 22.12.1982, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 27.11.2015 (GVBl. S. 412)


 

 

 

 

 

§ 1
NGA-Breitbandausbau - Projektziele

 

Zur Entwicklung einer in seinem gesamten Gebiet strukturell einheitlichen und leistungsfähigen Breitbandversorgung (NGA = Next Generation Access = Bandbreite Download mind. 30 Mbit/s) übernimmt der Landkreis Südliche Weinstraße in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden die Koordination von Aufgaben, um das Gebiet des Landkreises als Förderregion (Cluster) entsprechend der Förderrichtlinien des Bundes (vom 22.10.2015) und des Landes Rheinland-Pfalz (vom 11.11.2015) darzustellen.

Zur Sicherstellung eines einheitlichen Verfahrens wird die Aufgabe Breitbandversorgung wie nachstehend geregelt von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinden, und von diesen durch öffentlich-rechtlichen Vertrag auf den Landkreis übertragen. Zur Projektsteuerung und Kommunikation zwischen den Beteiligten wird eine Lenkungsgruppe gebildet, welche sich aus den Sachbearbeitern/Vertretern der Verbandsgemeinden, der Kreisverwaltung und der Mittelstandsberatungs- und Betreuungsgesellschaft mbH zusammen setzt. Der Lenkungsgruppe obliegt die Erstellung von Informationen zum Projektverlauf sowie die Unterstützung der Verwaltungen für die Erstellung von Beratungs- und Entscheidungsvorlagen für die Organe der Gebietskörperschaften.

 

Die kommunalpolitische Steuerung und Koordination erfolgt durch die Versammlung der Bürgermeister der Verbandsgemeinden in den regelmäßigen Dienstbesprechungen mit der Landrätin, dem Kreisvorstand und insbesondere dem Kreisausschuss, in weiterreichenden Fragen und Angelegenheiten durch den Kreistag.

 

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber regelmäßig über den Fortgang des Projektes informieren.

 

§ 2

Beauftragung, Ermächtigung

 

Der Auftraggeber überträgt zu diesem Zweck die Aufgabe Breitbandversorgung im Rahmen des vorstehenden Projekts auf den Auftragnehmer und ermächtigt diesen zur Weiterübertragung auf den Landkreis Südliche Weinstraße.

 

Im Rahmen des Projekts werden u. a. folgende Maßnahmen durchgeführt:

-       Registrierung des Projekts

-       Durchführung eines Markterkundungsverfahrens

-       Förderantrag und Beauftragung eines fachlich und rechtlich begleitenden Beratungsbüros

-       Erarbeitung des Ausbaugebietes („NGA-Lücken“)

-       Betriebswirtschaftliche Analyse, Abstimmung der Vorgehensweisen mit ISIM

-       Erstellung und Einreichung Förderanträge (Bundes- und Landesförderung)

-       Steuerung Ausschreibung Breitbandausbauprojekt (ggfs. in wettbewerbskonformen
Losen)

-       Steuerung Auftragsvergaben, Kostenkontrolle

 

Als Fördermaßnahme ist die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei den Investitionskosten vorgesehen.

§ 3

Finanzierung

 

Zur Abdeckung des nicht durch Bundes- und Landesförderung bezuschussten kommunalen Eigenanteils ist vorgesehen, dass der Landkreis die Übernahme eines kreisweiten Eigenanteils von bis zu 2,0 Mio. Euro aus Kreismitteln in Aussicht stellen wird und somit den Gemeinden im Ausbaugebiet voraussichtlich keine Kosten entstehen werden. Der Kreisausschuss hat dem Kreistag eine entsprechende Finanzierungszusage empfohlen.

 

 

 

 

§ 4

Laufzeit

 

Die Vereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Beendigung des Projektes.

 

 

 

 

§ 5

Schlussbestimmungen, Inkrafttreten

 

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

 

Die Vereinbarung tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft.

 

 


Dem Abschluss der als Anlage beiliegenden Zweckvereinbarung zur temporären Übertragung der Aufgaben des Breitbandausbaus auf die Verbandsgemeinde (und im Anschluss von dieser auf den Landkreis) wird zugestimmt.

 

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.