Sitzung: 18.02.2016 Ortsgemeinderat
Ortsbürgermeister
Renno erklärte dem neu zu verpflichtenden Ratsmitglied Markus Müller, dass er
zu seinem Amtsantritt gem. § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung per
Handschlag zu verpflichten sei. Er belehrte das Ratsmitglied über die
Obliegenheiten seines Amtes und gab die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 und
31 der Gemeindeordnung bekannt. Diese beinhalten insbesondere die
Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der
Ratsmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Gemeinderat.