Ortsbürgermeister Renno erklärte dem neu zu verpflichtenden Ratsmitglied Markus Müller, dass er zu seinem Amtsantritt gem. § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung per Handschlag zu verpflichten sei. Er belehrte das Ratsmitglied über die Obliegenheiten seines Amtes und gab die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung bekannt. Diese beinhalten insbesondere die Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Gemeinderat.