Beschluss: Kenntnis genommen

Ortsbürgermeister Munz erläutert den neu zu verpflichtenden Ratsmitglieder Sigrid Baumgarten-Figer und Bettina Hettinger dass er Ratsmitglieder zu deren Amtsantritt gemäß § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung per Handschlag zu verpflichten habe. Er belehrt diese über die Obliegenheiten ihres Amtes und gibt die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung bekannt. Diese beinhalten insbesondere die Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Gemeinderat.

 

Nach Verlesen der Verpflichtungsformel werden Frau Baumgarten-Figer und Frau Hettinger  durch den Ortsbürgermeister  per Handschlag verpflichtet.