Beschluss: beschlossen

Ortsbürgermeister Renno erläuterte ausführlich die als Anlagen Nr. 1 und 2 dieser Niederschrift beigefügten Berechnungen. Es wäre sinnvoll, diese Beispielsberechnungen im nächsten Bürgerbrief zwecks Information zu veröffentlichen.

 


Damit den Grundstückseigentümern bei der Zahlung der Beiträge etwas entgegen gekommen wird, wurde beantragt, dass im § 3 Abs. 2 der Zeitraum für den beitragsfähigen Aufwand auf 3 Jahre geändert wird. Die Beschlussfassung war einstimmig.

 

Desweiteren wurde der Antrag gestellt, § 3 Abs. 1 wie folgt zu ändern:

„Sämtliche zum Ausbau bestimmte Verkehrsanlagen folgender Gebiete bilden jeweils eine einheitliche öffentliche Einrichtung (Abrechnungseinheit) wie sie sich aus dem als Anlage 2 beigefügtem Plan ergibt.“ Der Beschluss zur Änderung erfolgte einstimmig.