Sitzung: 18.02.2016 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Ortsbürgermeister
Renno erläuterte ausführlich die als Anlagen Nr. 1 und 2 dieser Niederschrift
beigefügten Berechnungen. Es wäre sinnvoll, diese Beispielsberechnungen im
nächsten Bürgerbrief zwecks Information zu veröffentlichen.
Damit den
Grundstückseigentümern bei der Zahlung der Beiträge etwas entgegen gekommen
wird, wurde beantragt, dass im § 3 Abs. 2 der Zeitraum für den beitragsfähigen
Aufwand auf 3 Jahre geändert wird. Die Beschlussfassung war einstimmig.
Desweiteren wurde
der Antrag gestellt, § 3 Abs. 1 wie folgt zu ändern:
„Sämtliche zum Ausbau
bestimmte Verkehrsanlagen folgender Gebiete bilden jeweils eine
einheitliche öffentliche Einrichtung (Abrechnungseinheit) wie sie
sich aus dem als Anlage 2 beigefügtem Plan ergibt.“ Der Beschluss
zur Änderung erfolgte einstimmig.