Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

 

Der  ursprüngliche Bebauungsplan „Feriendorf Waldbühl“ wurde aufgehoben, da das ursprüngliche Feriendorf  nicht mehr solitär am Ortsrand von Annweiler am Trifels liegt, sondern in das Baugebiet Burgenring integriert ist. Des Weiteren sind die Baugrundstücke überwiegend bebaut und ein Charakter als Feriendorf ist nicht mehr erkennbar.

 

Zur allgemeinen Rechtsicherheit soll jedoch mittels eines sog. einfachen Bebauungsplanes festgelegt werden, dass das Gebiet ein allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4 Baunutzungsverordnung darstellt.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.01.2015 dem Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes empfohlen.


1. Der Stadtrat beschließt einstimmig, gem. § 2 Abs. 1 BauGB, für den in dem beiliegenden Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich (ehemaliges Feriendorf Waldbühl) einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen.

 

2. Der Stadtrat billigt den beiliegenden Bebauungsplanentwurf.

 

3. Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.

 

4. Der Stadtrat beschließt die sog. vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen im Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung.