Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4, Enthaltung: 8, Befangen: 0

Sachverhalt:

 

In dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Burgenring III ist bezüglich der Einfriedungen geregelt, dass diese nur mit einer Höhe von max. 1 Meter errichtet werden dürfen.

 

Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß. Die Landesbauordnung erlaubt inzwischen Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2 Metern.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.12.2015 dem Stadtrat empfohlen, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass diese Bestimmung ersatzlos gestrichen wird und die Bestimmungen der Landesbauordnung anzuwenden sind.

 

Da die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes nicht geändert werden, kann dieser im sog. vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert werden.


1) Der Stadtrat beschließt mit 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen, gem. § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Burgenring III“ dahingehend zu ändern, dass die Bestimmungen über die Einfriedungen (Nr. B 8 der textlichen Festsetzungen) ersatzlos gestrichen wird.

 

2) Der erarbeitete Bebauungsplanentwurf, welcher als Anlage beiliegt, wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Stadtrat mit 8 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen, bei 8 Enthaltungen in der vorgelegten Form gebilligt.

 

3) Der Stadtrat beschließt gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.

 

4) Der Stadtrat beschließt den v.g. Bebauungsplanentwurf für einen Monat im Verbandsgemeindebauamt gem. § 3 Abs. 2 BauGB offenzulegen.