Zum Ausbau eines Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes (Next Generation Access =
Bandbreite Download mind. 30 Mbit/s) haben der Bund
und das Land Rheinland-Pfalz Förderprogramme verabschiedet. Die vorliegenden
Richtlinien zu den befristeten Förderprogrammen (Bundesprogramm v. 22.10.2015,
Landesprogramm v. 11.11.2015) erfordern u. a. aus folgenden Gründen für das
Gebiet des Landkreises ein zügiges, möglichst geschlossenes und abgestimmtes
Vorgehen:
·
Die Förderprogramme sind zeitlich und insgesamt
finanziell begrenzt;
·
die Förderquoten betragen bis zu 40 % durch das Land
(Vorgabe Land 95 % der Haushalte 30 Mbit/s) und bis zu 50 % - Ausnahme 70 % -
durch den Bund (Vorgabe Bund 85 % der Haushalte 50 Mbit/s), da kumulative
Förderung möglich ist - also insgesamt bis zu 90 %,
bei Beratungsleistungen und begleitenden Maßnahmen bis zu 100 %,
·
die Förderkulissen des Landes und (indirekt) des Bundes
gehen von einem Fördergebiet auf Landkreisebene („Cluster“) aus, für die
Erfolgsaussichten der Antragstellung wird ein geschlossenes Auftreten des
Landkreises mit allen Verbandsgemeinden als erheblich förderlich angesehen
(auch wenn vom Bund eine einheitliche Willensbildung über den gesamten
Landkreis nicht unmittelbar gefordert wird werden durch die Punktvergabe der
Scoringtabelle größere Gebietskulissen bevorzugt. Der Ursprung der größeren
Gebietskulissen liegt in den Erfahrungen aus der Vergangenheit bei der kleinere
Orte und Siedlungen aufgrund der Unwirtschaftlichkeit aus Sicht der
Netzbetreiber auch gegen die Zahlung aus
öffentlichen Kassen nicht ausgebaut wurden. Durch die Vorgehensweise der
Förderprogramme werden die Netzbetreiber zur Mischkalkulation gezwungen).
·
Für die weitere Entwicklung der Breitbandnetze ist
entscheidend, dass bereits jetzt Projekte zum Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze
jenseits von 50 Mbit/s im Rahmen synergetischer Maßnahmen unterstützt werden.
Dies ist mit der in den o. a. Förderkulissen zu Grunde zu legenden
NGA-Landesförderrichtlinie als Grundlage für den FTTB-/FTTH-Ausbau gegeben.
In einer mit den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden
getroffenen Übereinkunft hatte im vergangenen Jahr der Landkreis seine
Bereitschaft erklärt, zur Schaffung einer in seinem gesamten Gebiet strukturell
einheitlichen und leistungsfähigen Weiterentwicklung des kommunalen Breitbandausbaus
Starthilfe in Form der Ansiedlung der Organisationsstruktur beim Kreis zu
leisten, diese Aufgaben in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden zu
koordinieren und den Landkreis als Förderregion (Cluster) entsprechend der
Vorschriften über die Vergaben der Bundes- und Landesmittel sichtbar zu machen.
In der
Bürgermeisterdienstbesprechung auf Kreisebene am 19.01.2016 wurden der
Sachverhalt und das von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahren ausführlich
beraten und einstimmig wie folgt beschlossen:
1. Die Bürgermeister der Verbandsgemeinden
erklären ihre Zustimmung zur temporären Übertragung der Aufgaben des
Breitbandausbaus auf den Landkreis Südliche Weinstraße.
2. Seitens der Verbandsgemeinden werden die
Beschlüsse der Ortsgemeinderäte zur Übertragung von Aufgaben auf die
Verbandsgemeinden im Wege der Zweckvereinbarung gem. §§ 12 ff KomZG nach
Möglichkeit bis 28.02.2016 vorbereitet (seitens der Kreisverwaltung wird ein
entsprechendes Zweckvereinbarungsmuster erarbeitet).
3. Zwischen den
Verbandsgemeinden und dem Landkreis werden sodann die Aufgabenübertragungen auf
den Landkreis im Wege des öffentlich-rechtlichen Vertrags gem. §§ 54 ff VwVfG
vorbereitet.
4. Die
Kreisverwaltung/MBB soll parallel zu Nr. 2 die Vorbereitungen zur Beauftragung
eines fachlich und rechtlich begleitenden Beratungsbüros
(Förderantrag/Ausschreibung) sowie zur Erstellung eines
Markterkundungsverfahrens (Internetseite des Breitbandbüros des Bundes)
treffen.
Zur Frage der
Gesamtfinanzierung wurde ausgeführt, dass aufgrund von landesweiten
Erfahrungswerten für das Ausbauprojekt mit ca. 15 Mio. Euro zzgl. Ausbau von
Gewerbegebieten zu rechnen ist. Ausgehend von einer Förderquote von 90 %
(Bundes- und ergänzende Landesförderung) betrage der kommunale Eigenanteil 1,5
bis 2,0 Mio. Euro.
Mit jeweils
einstimmiger Zustimmung des Kreisvorstandes (Beschluss vom 18.01.2016) und des
Kreisausschusses (Beschluss vom 25.01.2016) wird die Kreisverwaltung
vorschlagen, dass der Landkreis – vorbehaltlich der Zustimmung der
Aufsichtsbehörde – die Übernahme eines kreisweiten Eigenanteils von bis zu 2,0
Mio. Euro aus Kreismitteln in Aussicht stellen wird und somit den Gemeinden im
Ausbaugebiet voraussichtlich keine Kosten entstehen werden.
Seitens der Kreisverwaltung wurde eine Klärung herbeigeführt,
wie die notwendige (projektbezogen befristete) Aufgabenübertragung der
Gemeinden auf die Verbandsgemeinden und von diesen auf den Landkreis zu regeln
ist. Dies soll zweistufig im Wege von
·
Zweckvereinbarungen Ortsgemeinden - Verbandsgemeinde (§§
12 ff KomZG) und
·
Anschließend verwaltungsrechtlichen Verträge
Verbandsgemeinden - Landkreis (§§ 54 ff VwVfG)
erfolgen.
Im Projekt sollen sich bereits jetzt abzeichnende
Zielvorgaben
·
Trägermodell Wirtschaftlichkeitslücke
·
Nutzung gemeindeübergreifende Synergieeffekte
·
Mitversorgung Gewerbegebiete
statuiert werden. Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet,
welche sich aus den zuständigen Ansprechpartnern/Sachbearbeitern der
Verbandsgemeindeverwaltungen, der MBB Südliche Weinstraße mbH und der
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße zusammensetzt. Rückkopplung und
Entscheidungsvorbereitung in den politischen Raum erfolgt über den
Kreisausschuss und die Bürgermeisterdienstbesprechungen.
Vorgesehen ist die nachfolgende Zeitschiene, um die aus
den vorstehenden Gründen notwendige zeitnahe Vorbereitung der Antragstellung
und (europaweiten) Ausschreibung ermöglichen zu können.
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Datum |
1. |
Beratung/Beschlussfassungen
über Teilnahme in - temporäre Übertragung Aufgabe
Breitbandausbau auf |
19.01.2016
bis 29.02.16 |
2. |
Vorbereitung
Beauftragung eines fachlich und rechtlich begleitenden Beratungsbüros |
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3. |
Erstellung eines
Markterkundungsverfahrens |
nach 19.01.16 |
4. |
Festlegung
Ausbaugebiets – |
nach Abschl. |
5. |
Betriebswirtschaftliche
Analyse |
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6. |
Erstellung und
Einreichung Förderanträge |
ab 01.03.2016 |
7. |
Ausschreibung
Breitbandausbauprojekt/ |
nach |
8. |
Auftragsvergaben,
-steuerung, Kostenkontrolle |
nach Auswertung
Ausschreibung |
Dem Abschluss der als Anlage beiliegenden Zweckvereinbarung zur temporären Übertragung der Aufgaben des Breitbandausbaus auf die Verbandsgemeinde (und im Anschluss von dieser auf den Landkreis) wird zugestimmt.
Beschlussfassung erfolgte einstimmig.