Beschluss: beschlossen

An dem Vohlochweg (Plan-Nr. 2387), welcher für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Radverkehr zugelassen ist, sind im Bereich der Gewann „Am Arzacker“ auf der südlichen Straßenseite Absenkungen festzustellen.

 

Durch die Benutzung schwerer Fahrzeuge führt dies zur Folge, dass die asphaltierte Straßendecke  noch weiter abbricht und land- bzw. forstwirtschaftliche Fahrzeuge in südlicher Richtung umkippen können bzw. der Weg nicht mehr benutzt werden kann.

 

Es ist daher notwendig, den Streckenabschnitt zwischen Einmündung L 494 und Gewann „Am Steiner Pfad“ für Fahrzeuge ab 7,5 t zu sperren.


Zunächst wird beantragt, die Sperrung der v.g. Straße erst über 12 to. auszusprechen.

Dieser Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt.

 

Anschließend beschließt der Gemeinderat mit 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, dass der Gemeinderat Kenntnis über den vorgetragenen Sachverhalt nimmt und der Sperrung des Vohlochweges für Fahrzeuge über 7,5 t ab der L 494 bis Gewann „Am Steiner Pfad“ zustimmt.