Beschluss: beschlossen

Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Gemeinde- und Städtebundes und des Städtetages Rheinland-Pfalz hat unter Beteiligung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur aufgrund aktueller Entwicklungen und gerichtlicher Einzelurteile im Bereich des „Hundesteuerrecht`s“ eine neue Mustersatzung über die Erhebung von Hundesteuer erarbeitet.

 

Es ist notwendig die bestehende Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Gossersweiler-Stein zu aktualisieren. Deshalb wurde beiliegender Entwurf einer neuen Hundesteuersatzung gefertigt, in welchem die derzeit gültige Hundesteuersatzung an die neue Mustersatzung angepasst wird.

Die neue Satzung soll zum 01.01.2016 in Kraft treten.

 

Im Zuge dieser notwendigen Satzungsneufassung sollte auch über eine etwaige Änderung der Hundesteuersätze in § 5 der Hundesteuersatzung beraten werden. Eine Vergleichstabelle, aus der auch ersichtlich ist, wann die Steuersätze letztmals geändert wurden, liegt bei.


Der Ortsgemeinderat beschließt mit 10 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen, die der Orginalniederschrift beiliegende Satzung über die Erhebung von Hundesteuer unter Festsetzung folgender Steuersätze (§ 5 Abs. 1 und 2) zu beschließen:

 

Die Steuer beträgt jährlich

 

a)      35 Euro für den ersten Hund

b)      70 Euro für den zweiten Hund

c)      70 Euro für jeden weiteren Hund

 

Die Steuer für gefährliche Hunde beträgt jährlich:

 

a)      600 Euro für den ersten gefährlichen Hund

b)      800 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund