Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltung: 0

Durch Art. 44 des Zweiten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform wurde die Aufsicht der Fahrschulen von der Kreisverwaltung auf die Verbandsgemeindeverwaltungen übertragen. Der bisherige Stellenanteil für den Bereich des Landkreises hat nach Angabe der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße vor dem Aufgabenübergang insgesamt lediglich ca. 0,15 Stellen betragen.

 

Da der Vollzug des Fahrlehrergesetzes spezifische Kenntnisse trotz relativ geringer Fallzahlen erfordert, ist es sinnvoll die Aufgabe bei einer Stelle zu bündeln. Dies könnte beim Sachgebiet Straßenverkehr der Ordnungsabteilung Stadtverwaltung Landau in der Pfalz erfolgen, die bereits seit jeher für die Landauer Fahrschulen zuständig ist.

 

Die Hauptaufgabe besteht in der Überprüfung der Fahrschulen vor Ort. Eine Überprüfung ist nach § 33 Abs. 1 FahrlG in 2-jährigen Abständen durchzuführen. Nach 2 aufeinanderfolgenden Prüfungen ohne Beanstandungen kann die Frist nach § 33 Abs. 2 FahrlG auf 4 Jahre verlängert werden. Im Hinblick darauf, dass sowohl an der Hauptstelle als auch in den Zweigstellen Ausstattung und Lehrmaterial gleichzeitig vorhanden sein muss, ist eine einheitliche Zuständigkeit von Vorteil, zumal sich Haupt- und Zweigstellen größtenteils im Stadt/Kreisgebiet befinden.  (Fahrschul-Hauptstellen in Landau: 10, Fahrschul-Hauptstellen in den Verbandsgemeinden:16, Fahrschulhauptstellen im Bereich der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: 5.)

 

Hinzu kommen ggfs. neue Erlaubniserteilungen, Entgegennahme von Anzeigen im Rahmen der Anzeigepflichten sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

 

Vergleichbare Zweckvereinbarungen wurden bereits in den Landkreisen Germersheim und Südwestpfalz getroffen, in denen eine Verbandsgemeindeverwaltung die Aufgaben für die übrigen Verwaltungen im jeweiligen Landkreis wahrnimmt.

 

Der Entwurf der Zweckvereinbarung ist als Anlage beigefügt, er wurde durch die Stadtverwaltung Landau in der Pfalz mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier abgestimmt. Bisher wurde sie bereits durch den Stadtrat sowie den Verbandsgemeinderat Herxheim beschlossen, die Beratung in den übrigen Verbandsgemeinderäten ist zeitnah beabsichtigt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 einstimmig den Abschluss der Zweckvereinbarung empfohlen.


Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig den Abschluss der Zweckvereinbarung.