Sitzung: 02.07.2015 Verbandsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltung: 0
Durch Art.
44 des Zweiten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform wurde die
Aufsicht der Fahrschulen von der Kreisverwaltung auf die
Verbandsgemeindeverwaltungen übertragen. Der bisherige Stellenanteil für den
Bereich des Landkreises hat nach Angabe der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
vor dem Aufgabenübergang insgesamt lediglich ca. 0,15 Stellen betragen.
Da der
Vollzug des Fahrlehrergesetzes spezifische Kenntnisse trotz relativ geringer
Fallzahlen erfordert, ist es sinnvoll die Aufgabe bei einer Stelle zu bündeln.
Dies könnte beim Sachgebiet Straßenverkehr der Ordnungsabteilung
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz erfolgen, die bereits seit jeher für die
Landauer Fahrschulen zuständig ist.
Die
Hauptaufgabe besteht in der Überprüfung der Fahrschulen vor Ort. Eine
Überprüfung ist nach § 33 Abs. 1 FahrlG in 2-jährigen Abständen durchzuführen.
Nach 2 aufeinanderfolgenden Prüfungen ohne Beanstandungen kann die Frist nach §
33 Abs. 2 FahrlG auf 4 Jahre verlängert werden. Im Hinblick darauf, dass sowohl
an der Hauptstelle als auch in den Zweigstellen Ausstattung und Lehrmaterial
gleichzeitig vorhanden sein muss, ist eine einheitliche Zuständigkeit von
Vorteil, zumal sich Haupt- und Zweigstellen größtenteils im Stadt/Kreisgebiet
befinden. (Fahrschul-Hauptstellen in
Landau: 10, Fahrschul-Hauptstellen in den Verbandsgemeinden:16,
Fahrschulhauptstellen im Bereich der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels: 5.)
Hinzu
kommen ggfs. neue Erlaubniserteilungen, Entgegennahme von Anzeigen im Rahmen
der Anzeigepflichten sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Vergleichbare
Zweckvereinbarungen wurden bereits in den Landkreisen Germersheim und
Südwestpfalz getroffen, in denen eine Verbandsgemeindeverwaltung die Aufgaben
für die übrigen Verwaltungen im jeweiligen Landkreis wahrnimmt.
Der Entwurf
der Zweckvereinbarung ist als Anlage beigefügt, er wurde durch die
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz mit der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion Trier abgestimmt. Bisher wurde sie bereits durch den
Stadtrat sowie den Verbandsgemeinderat Herxheim beschlossen, die Beratung in
den übrigen Verbandsgemeinderäten ist zeitnah beabsichtigt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 einstimmig den Abschluss der Zweckvereinbarung empfohlen.
Der
Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig den Abschluss der Zweckvereinbarung.