Beschluss: Kenntnis genommen

Hier werden folgende Anfragen gestellt:

 

1.1 Welche Stellen sind zuständig für die Rad- und Fußwegebeschilderung des Queichtalradweges auf der Strecke zwischen Rinnthal und Annweiler

Zur Beantwortung wird hierzu erklärt, dass der Queichtalradweg von der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße touristisch ausgewiesen wurde.

 

1.2 Welche Stellen sind zuständig für die Beurteilung und Beseitigung von Gefahrenstellen die durch Anrainer und Baustellen verursacht werden ?

Hierzu wird erläutert, dass grundsätzlich der Grundstückseigentümer für die Beseitigung der Gefahrenstelle verantwortlich ist, auf dessen Grundstück diese entstanden ist. Ggfls. kann die Ordnungsbehörde (Verbandsgemeindeverwaltung) eingreifen.

1.3 Welche Stellen sind zuständig für die bauliche Planung neuer Radstrecken im Verbandsgemeindebereich, sowie deren Offenlegung für Einwohner und einschlägige Verbände wie beispielsweise dem ADFC

Der Vorsitzende beantwortet diese Anfrage dahingehend, dass Pläne gerne beim Bauamt der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels eingesehen werden können, soweit es sich um Radwege im Bereich der Verbandsgemeinde Annweiler handelt. Verantwortlich für den Bau können unterschiedliche Maßnahmeträger sein.