Sitzung: 26.03.2015 Verbandsgemeinderat
Beschluss: Kenntnis genommen
Hier werden folgende
Anfragen gestellt:
1.1 Welche
Stellen sind zuständig für die Rad- und Fußwegebeschilderung des
Queichtalradweges auf der Strecke zwischen Rinnthal und Annweiler
Zur Beantwortung wird hierzu erklärt, dass der Queichtalradweg von der
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße touristisch ausgewiesen wurde.
1.2 Welche
Stellen sind zuständig für die Beurteilung und Beseitigung von Gefahrenstellen
die durch Anrainer und Baustellen verursacht werden ?
Hierzu wird erläutert, dass grundsätzlich der Grundstückseigentümer für die
Beseitigung der Gefahrenstelle verantwortlich ist, auf dessen Grundstück diese
entstanden ist. Ggfls. kann die Ordnungsbehörde (Verbandsgemeindeverwaltung)
eingreifen.
1.3 Welche
Stellen sind zuständig für die bauliche Planung neuer Radstrecken im
Verbandsgemeindebereich, sowie deren Offenlegung für Einwohner und einschlägige
Verbände wie beispielsweise dem ADFC
Der Vorsitzende beantwortet diese Anfrage dahingehend, dass Pläne gerne beim
Bauamt der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels eingesehen werden können,
soweit es sich um Radwege im Bereich der Verbandsgemeinde Annweiler handelt. Verantwortlich
für den Bau können unterschiedliche Maßnahmeträger sein.