Sitzung: 11.12.2014 Verbandsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 26
Vorlage: 01/272/I/107/2014
Nach § 6 der Satzung
des Wasserversorgungszweckverbandes „Impflinger Gruppe“ sind von den kommunalen
Gremien nach jeder allgemeinen Kommunalwahl für die Dauer der Wahlperiode die
Vertreter zu wählen. Gem. § 6 Abs. 1 Buchstabe A der Satzung ist der jeweilige
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels Kraft Gesetzes
Vertreter der Mitgliedsgemeinde Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels.
Nach § 6 Abs. 1
Buchstabe B dieser Satzung entsendet jedes Verbandsmitglied für je angefangene
Tausend Einwohner der von ihm vertretenen und vom Verband versorgten Teile der
Verbandsgemeinde einen sogenannten „weiteren Vertreter“.
Der Zweckverband
Wasserversorgung „Impflinger Gruppe“ versorgt die Ortsgemeinden Waldhambach und
Waldrohrbach. Die Einwohnerzahl dieser beiden Ortsgemeinden liegt unter
Tausend, weshalb für die beiden Ortsgemeinden 1 weiterer Vertreter zu wählen
ist.
In der vergangenen
Legislaturperiode war der amtierende Ortsbürgermeister von Waldhambach als
weiterer Vertreter und als dessen Stellvertreter der Ortsbürgermeister von
Waldrohrbach gewählt worden.
Nach einstimmigem
Beschluss des Ratsgremiums wurde die Wahl per Akklamation durchgeführt.
Sodann wurden der
Ortsbürgermeister von Waldrohrbach, Herr Werner Kempf als weiterer Vertreter und
als sein Stellvertreter der Ortsbürgermeister von Waldhambach, Herr Christian
Burkhart einstimmig in den Zweckverband Wasserversorgung „Impflinger Gruppe“
gewählt.