Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

Nach § 6 der Satzung des Wasserversorgungszweckverbandes „Impflinger Gruppe“ sind von den kommunalen Gremien nach jeder allgemeinen Kommunalwahl für die Dauer der Wahlperiode die Vertreter zu wählen. Gem. § 6 Abs. 1 Buchstabe A der Satzung ist der jeweilige Bürgermeister der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels Kraft Gesetzes Vertreter der Mitgliedsgemeinde Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels.

 

Nach § 6 Abs. 1 Buchstabe B dieser Satzung entsendet jedes Verbandsmitglied für je angefangene Tausend Einwohner der von ihm vertretenen und vom Verband versorgten Teile der Verbandsgemeinde einen sogenannten „weiteren Vertreter“.

 

Der Zweckverband Wasserversorgung „Impflinger Gruppe“ versorgt die Ortsgemeinden Waldhambach und Waldrohrbach. Die Einwohnerzahl dieser beiden Ortsgemeinden liegt unter Tausend, weshalb für die beiden Ortsgemeinden 1 weiterer Vertreter zu wählen ist.

 

In der vergangenen Legislaturperiode war der amtierende Ortsbürgermeister von Waldhambach als weiterer Vertreter und als dessen Stellvertreter der Ortsbürgermeister von Waldrohrbach gewählt worden.


Nach einstimmigem Beschluss des Ratsgremiums wurde die Wahl per Akklamation durchgeführt.

 

Sodann wurden der Ortsbürgermeister von Waldrohrbach, Herr Werner Kempf als weiterer Vertreter und als sein Stellvertreter der Ortsbürgermeister von Waldhambach, Herr Christian Burkhart einstimmig in den Zweckverband Wasserversorgung „Impflinger Gruppe“ gewählt.