Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Ratsmitglied Ernst Braun war zu diesem TOP nicht anwesend.

 

Gemäß § 89 Gemeindeordnung (GemO) sind Jahresabschluss und Lagebericht der Verbandsgemeindewerke jährlich durch sachkundige Abschlussprüfer nach den Vorgaben des § 319 Abs. 1 HGB zu prüfen. Bisher (seit 2009) hat das Büro Dr. Burret mit hoher Zufriedenheit diese Abschlussprüfungen vorgenommen, wobei die Mandatierung mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 ausläuft. Für das Wirtschaftsjahr 2014 ist ein neuer Wirtschaftsprüfer zu bestellen.

 

Auf Anregung aus der Mitte des Verbandsgemeinderates wurde nach nunmehr 5-jähriger Tätigkeit ein turnusmäßiger Wechsel des Büros angeregt. Die Werkleitung wurde beauftragt, ein zuverlässiges, den Anforderungen des § 89 GemO entsprechendes Büro, möglichst aus der Region zu identifizieren. Ein solches Büro wurde der Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei Ziegler, Henrich und Partner, Maikammer (ZHP) in Verbindung mit dem Büro Intertreu (Wirtschaftsprüfer) aus Mannheim identifiziert.

 

Die Bürogemeinschaft bietet die gesamten Leistungen des Büro Dr. Burret für pauschal

 

a)      Wasserwerk 17.850,00 € und

b)      Kanalwerk für 20.825,00 €

 

an. Hinzu kommen dabei noch Aufwendungen für die Gebührenkalkulation, Steuererklärungen und Abrechnung mit dem Straßenbaulastträger mit rd. 5.500 €. Demnach sind mit Aufwendungen von insgesamt rd. 44.000 € p. A. zu rechnen. Zum Vergleich: Die Aufwendungen beim Büro Dr. Burret beliefen sich jährlich auf rd. 54.000 €, so dass insgesamt mit einer Einsparung von rd. 10.000 € zu rechnen ist.

 

Die Wirtschaftsprüfer Intertreu in Verbindung mit dem Büro ZHP sind nach den eingereichten Referenzen und Unterlagen geeignet und in der Lage die Jahresabschlüsse der Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels ab 2014 entsprechend den Vorgaben des HGB zu prüfen. Da derzeit noch keine Erfahrungswerte vorliegen wird vorgeschlagen einen Vertrag mit der Laufzeit von einem Jahr mit einer optionalen Verlängerung um zwei weitere Jahre abzuschließen.

 


Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die Bürogemeinschaft Intertreu/ZHP zu mandatieren.