Beschluss: beschlossen

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm die Erste Beigeordnete Silke Annette Ballé-Christiani den Vorsitz, da Ortsbürgermeister Renno gem. § 22 Abs. 1 GemO ausgeschlossen war. Ebenso nahmen der Beigeordnete Norbert Glaser sowie die Ratsmitglieder Kurt Wisser und Philipp Bruch ebenfalls nicht an der Beratung und Beschlussfassung gem. § 22 GemO, teil.

 

In dem vorgenannten Bebauungsplanverfahren wurde die Offenlage durchgeführt. Ebenso wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Es ging nur eine Anregung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ein, welche nachstehend abgedruckt wird:

 

die betroffenen Referate und Abteilungen nehmen wie folgt Stellung:

 

Referat 63 (Raumordnung und Bauleitplanung)

 

1. Plandarstellung

Wenn die Firstrichtung nur für ein Grundstück entfallen soll (wofür ein Planungserfordernis fraglich ist), muss plangraphisch eine Abtrennung innerhalb des Baufensters erkennbar sein. Es wäre zu überlegen, ob auf diese Festsetzung nicht zumindest für das gesamte Baufenster verzichtet werden kann.

 

2. Begründung, allgemein

Die Einzelinhalte der Änderung sind zu begründen. In der vorliegenden Begründung werden Sie lediglich genannt.

 

3. Begründung 3.

Die 3 unter den Spiegelstrichen genannten Inhalte beziehen sich nicht auf die Art der baulichen Nutzung.

Der letzte Spiegelstrich und letzte Satz des Abschnitts widersprechen sich. Unter dem Spiegelstrich wird die Traufhöhe geändert, im letzten Satz wird ausgeführt, dass sich das Maß der baulichen Nutzung (wozu die Höhen gehören) nicht ändert.

 

Bei Beachtung der o.g. Punkte bestehen unsererseits gegen die Weiterführung des Verfahrens mit Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB und der Bekanntmachung des Bebauungsplanes im Sinne des § 13 BauGB nach vorheriger entsprechender Ausfertigung keine Bedenken.“

 

Es wird empfohlen der Stellungnahme der Kreisverwaltung Südlichen Weinstraße zu entsprechen. Die Begründung und Planzeichnung wird entsprechend geändert.


1. Der Ortsgemeinderat schloss sich den Ausführungen der Verwaltung einstimmig an.

 

2.  Der Ortsgemeinderat beschloss den Bebauungsplan „Im Seelig“, 4. Änderung  gem. § 13 a BauGB als Satzung, gem. § 10 BauG einstimmig.

 

Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:

Rechtsfestsetzungen M1:1000

Schriftliche Festsetzungen

Begründung

 

Des Weiteren beschließt der Ortsgemeinderat die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Im Seelig“ 4. Änderung als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).

 

Gemäß § 22 Abs. 1 GemO nahmen Ortsbürgermeister Stefan Renno, der zweite Beigeordnete Norbert Glaser sowie die Ratsmitglieder Kurt Wisser und Philipp Bruch nicht an der Beschlussfassung teil.