Zu diesem
Tagesordnungspunkt übernahm die Erste Beigeordnete Silke Annette
Ballé-Christiani den Vorsitz, da Ortsbürgermeister Renno gem. § 22 Abs. 1 GemO
ausgeschlossen war. Ebenso nahmen der Beigeordnete Norbert Glaser sowie die
Ratsmitglieder Kurt Wisser und Philipp Bruch ebenfalls nicht an der Beratung und
Beschlussfassung gem. § 22 GemO, teil.
In dem vorgenannten
Bebauungsplanverfahren wurde die Offenlage durchgeführt. Ebenso wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Es ging nur eine
Anregung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ein, welche nachstehend
abgedruckt wird:
„die
betroffenen Referate und Abteilungen nehmen wie folgt Stellung:
Referat
63 (Raumordnung und Bauleitplanung)
1. Plandarstellung
Wenn die Firstrichtung
nur für ein Grundstück entfallen soll (wofür ein Planungserfordernis fraglich
ist), muss plangraphisch eine Abtrennung innerhalb des Baufensters erkennbar
sein. Es wäre zu überlegen, ob auf diese Festsetzung nicht zumindest für das
gesamte Baufenster verzichtet werden kann.
2. Begründung, allgemein
Die Einzelinhalte der Änderung sind zu begründen. In der
vorliegenden Begründung werden Sie lediglich genannt.
3. Begründung 3.
Die 3 unter den Spiegelstrichen genannten Inhalte beziehen
sich nicht auf die Art der baulichen Nutzung.
Der letzte Spiegelstrich und letzte Satz des Abschnitts
widersprechen sich. Unter dem Spiegelstrich wird die Traufhöhe geändert, im
letzten Satz wird ausgeführt, dass sich das Maß der baulichen Nutzung (wozu die
Höhen gehören) nicht ändert.
Bei Beachtung der o.g. Punkte bestehen unsererseits gegen die
Weiterführung des Verfahrens mit Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB und der
Bekanntmachung des Bebauungsplanes im Sinne des § 13 BauGB nach vorheriger
entsprechender Ausfertigung keine Bedenken.“
Es wird empfohlen der Stellungnahme der Kreisverwaltung Südlichen
Weinstraße zu entsprechen. Die Begründung und Planzeichnung wird entsprechend
geändert.
1. Der
Ortsgemeinderat schloss sich den Ausführungen der Verwaltung einstimmig an.
2. Der Ortsgemeinderat beschloss den
Bebauungsplan „Im Seelig“, 4. Änderung
gem. § 13 a BauGB als Satzung, gem. § 10 BauG einstimmig.
Die Satzung umfasst
folgende Unterlagen:
Rechtsfestsetzungen
M1:1000
Schriftliche
Festsetzungen
Begründung
Des Weiteren beschließt der Ortsgemeinderat die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Im Seelig“ 4. Änderung als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).
Gemäß § 22 Abs. 1 GemO nahmen Ortsbürgermeister Stefan Renno, der zweite Beigeordnete Norbert Glaser sowie die Ratsmitglieder Kurt Wisser und Philipp Bruch nicht an der Beschlussfassung teil.