Sitzung: 04.11.2014 Verkehrsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Stadtbürgermeister
Wollenweber verpflichtete gem. § 30 Abs. 2 GemO durch Handschlag die
Nichtratsmitglieder Schattner Heinz, Frey Günter, Ehm Manfred, Grötsch Iris,
Sobiesinsky Hans-Erich und Steiner Markus. Hierbei wurden sie auf die
Bestimmungen der Gemeindeordnung, insbesondere §§ 20,21,22,30 u. 31 (Schweigepflicht,
Treuepflicht, Ausschließungsgründe sowie Rechte und Pflichten) hingewiesen.