Beschluss: Kenntnis genommen

Stadtbürgermeister Wollenweber verpflichtete gem. § 30 Abs. 2 GemO durch Handschlag die Nichtratsmitglieder Schattner Heinz, Frey Günter, Ehm Manfred, Grötsch Iris, Sobiesinsky Hans-Erich und Steiner Markus. Hierbei wurden sie auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung, insbesondere §§ 20,21,22,30 u. 31 (Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe sowie Rechte und Pflichten) hingewiesen.