Sitzung: 28.10.2014 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Ortsbürgermeister Rubiano Soriano informiert
den Gemeinderat über folgende Resolution:
Resoluion gegen den
Entwurf des „ Siebten Landesgesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes“ der
Landesregierung Rheinland – Pfalz in Bezug auf die Ausgliederung der
Verbandsgemeinde Annweiler aus dem Wahlkreis 49 (Südliche Weinstraße) und die
Eingliederung in den Wahlkreis 48 (Pirmasens)
Am 07. Juli 2014 hat
die Landesregierung Rheinland-Pfalz den Entwurf für ein „Siebtes Landesgesetzes
zur Änderung des Landeswahlgesetzes“ vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf sieht
mehrere Änderungen an den bisher gültigen Zuschnitten der rheinland-pfälzischen
Wahlkreise vor, die für die nächsten Landtagswahlen im Jahre 2016 Anwendung
finden sollen. Dabei soll die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels aus dem
„Wahlkreis 49 – Südliche Weinstraße“ herausgelöst und dem „Wahlreise 48 –
Pirmasens“ zugeschlagen werden.
Der Vorstand des
Landkreises Südliche Weinstraße hat sich am 27. August 2014 einstimmig gegen
diese Änderungen ausgesprochen. Auch der Gemeinderat der Ortgemeinde
Wernersberg lehnt das Herauslösen der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels aus
dem Landtagswahlkreis 49/Südliche Weinstraße ausdrücklich ab.
Begründung:
- Bereits jetzt ist der Landkreis Südliche Weinstraße in zwei
Wahlkreise aufgeteilt. Die große Verbandsgemeinde Annweiler aus dem
Wahlkreis 49 herauszulösen und der Stadt Pirmasens und der
Verbandsgemeinde Rodalben zuzuordnen, bedeutet eine nicht hinnehmbare
Zergliederung der einheitlich arrondierten, erfolgreichen Südlichen
Weinstraße.
- Inhaltlich, geografisch und politisch ist der Landkreis Südliche
Weinstraße grundsätzlich als Einheit zu betrachten, die Teil der Südpfalz
ist. Der Landkreis hat in vielen Kooperationen insbesondere mit der Stadt
Landau aber auch mit dem Landkreis Germersheim eine enge Zusammenarbeit und
eine sehr gute gemeinsame Entwicklung der Südpfalz grundgelegt. Zwar gib
es auch eine nachbarschaftliche Zusammenarbeit mit Teilen der
Südwestpfalz, jedoch sind deren regionale Strukturen sehr unterschiedlich.
- Für den Landkreis Südliche Weinstraße ist es von großer Bedeutung
in der Landespolitik als eigenständig, zusammengehörig und homogen
wahrgenommen zu werden. Wir haben bewiesen, dass wir in vielen
Zukunftsfragen (zum Beispiel Schullandschaft, Kinderbetreuung,
Wirtschaftsförderung, Infrastruktur, Naturschutz, Image einer innovativen
Weinbauregion) weit voraus sind. Es wäre völlig unverständlich, wenn durch
die Wahlkreisneuordnung diese erfolgreiche Einheit gestört würde.
- Die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Wernersberg fühlen sich
von einem Landtagsabgeordneten aus Pirmasens und Rodalben absolut nicht
vertreten. Dies folgt bereits aus der geografischen Entfernung von mehr
als 40 km nach Pirmasens und der historischen Tatsache, dass die
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels – mit Ausnahme zur Verbandsgemeinde
Hauenstein – zur Südwestpfalz keinerlei Bezug hat. Durch die geplante
Wahlkreisänderung wird das Stimmrecht der Bürgerinnen und Bürger der
Verbandsgemeinde faktisch entwertet! Historisch war und ist die
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels schon immer der Südpfalz (zunächst
Bad Bergzabern, dann Landau, dann Südliche Weinstraße) verbunden und
zugeordnet.
- Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde
Annweiler am Trifels und der Stadt Pirmasens sind in mehreren wesentlichen
Struktur-, entwicklungs- und gesellschaftspolitischen Belangen diametral
entgegengesetzt.
- Die Neueinteilung der Wahlkreise ist nicht durch Sacherwägungen
geleitet. Einerseits wird bestritten, dass die maßgelbliche demografische
Grenze des § 9 Abs. 4 Landeswahlgesetz Rheinland-Pfalz tatsächlich bis zur
nächsten Landtagswahl tangiert wird. Dies zeigen bereits heute vorliegende
Berechnungen zu Bevölkerungszahlen. Unterstellt man die Notwendigkeit
einer neuen Wahlkreiseinteilung, so kann das gleiche Ziel einfacher,
zweckmäßiger und effizienter durch die Zusammenlegung der Wahlkreise 47
und 48 (Pirmasens Stadt und Pirmasens Land) erreicht werden., die ohnehin
eine historische und gesellschaftliche Einheit bilden.
- Letztlich befürchtet der Rat der Gemeinde Wernersberg, dass die
geplante Zuschnittsänderung des Wahlkreises 48 ein Präjudiz für eine
spätere Gebietsreform sein könnte, die die Verbandsgemeinde Annweiler auch
verwaltungstechnisch aus der Südlichen Weinstraße herauslösen würde. Eine
solche Gebietsreform wird von der Gemeinde Wernersberg schon jetzt
ausdrücklich und kategorisch abgelehnt.
Eine Wahlkreisreform
muss gewachsene Strukturen anerkennen, Veränderungen sinnhaft vornehmen und
sowohl grundsätzlich als auch nachhaltig und langfristig auf Bevölkerungsentwicklung allgemein und im
Besonderen in den betroffenen Teilregionen ausgereichtet sein.
Die Landesregierung
wird aufgefordert, den vorgenannten Gesetzentwurf – soweit er die
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels betrifft – aufzugeben.
Nach kurzer Beratung
beschließt der Gemeinderat einstimmig
sich der Resolution gegen den Entwurf des „Siebten Landesgesetzes zur Änderung
des Landeswahlgesetzes“ der Landesregierung Rheinland-Pfalz in Bezug auf die
Ausgliederung der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels aus dem Wahlkreis 49
(Südliche Weinstraße) und die Eingliederung in den Wahlkreis 48 (Pirmasens),
anzuschließen.