Beschluss: beschlossen

Ortsbürgermeister Rubiano Soriano informiert den Gemeinderat über folgende Resolution:

 

Resoluion gegen den Entwurf des „ Siebten Landesgesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes“ der Landesregierung Rheinland – Pfalz in Bezug auf die Ausgliederung der Verbandsgemeinde Annweiler aus dem Wahlkreis 49 (Südliche Weinstraße) und die Eingliederung in den Wahlkreis 48 (Pirmasens)

 

Am 07. Juli 2014 hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz den Entwurf für ein „Siebtes Landesgesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes“ vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf sieht mehrere Änderungen an den bisher gültigen Zuschnitten der rheinland-pfälzischen Wahlkreise vor, die für die nächsten Landtagswahlen im Jahre 2016 Anwendung finden sollen. Dabei soll die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels aus dem „Wahlkreis 49 – Südliche Weinstraße“ herausgelöst und dem „Wahlreise 48 – Pirmasens“ zugeschlagen werden.

 

Der Vorstand des Landkreises Südliche Weinstraße hat sich am 27. August 2014 einstimmig gegen diese Änderungen ausgesprochen. Auch der Gemeinderat der Ortgemeinde Wernersberg lehnt das Herauslösen der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels aus dem Landtagswahlkreis 49/Südliche Weinstraße ausdrücklich ab.

 

Begründung:

 

  1. Bereits jetzt ist der Landkreis Südliche Weinstraße in zwei Wahlkreise aufgeteilt. Die große Verbandsgemeinde Annweiler aus dem Wahlkreis 49 herauszulösen und der Stadt Pirmasens und der Verbandsgemeinde Rodalben zuzuordnen, bedeutet eine nicht hinnehmbare Zergliederung der einheitlich arrondierten, erfolgreichen Südlichen Weinstraße.
  2. Inhaltlich, geografisch und politisch ist der Landkreis Südliche Weinstraße grundsätzlich als Einheit zu betrachten, die Teil der Südpfalz ist. Der Landkreis hat in vielen Kooperationen insbesondere mit der Stadt Landau aber auch mit dem Landkreis Germersheim eine enge Zusammenarbeit und eine sehr gute gemeinsame Entwicklung der Südpfalz grundgelegt. Zwar gib es auch eine nachbarschaftliche Zusammenarbeit mit Teilen der Südwestpfalz, jedoch sind deren regionale Strukturen sehr unterschiedlich.
  3. Für den Landkreis Südliche Weinstraße ist es von großer Bedeutung in der Landespolitik als eigenständig, zusammengehörig und homogen wahrgenommen zu werden. Wir haben bewiesen, dass wir in vielen Zukunftsfragen (zum Beispiel Schullandschaft, Kinderbetreuung, Wirtschaftsförderung, Infrastruktur, Naturschutz, Image einer innovativen Weinbauregion) weit voraus sind. Es wäre völlig unverständlich, wenn durch die Wahlkreisneuordnung diese erfolgreiche Einheit gestört würde.
  4. Die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Wernersberg fühlen sich von einem Landtagsabgeordneten aus Pirmasens und Rodalben absolut nicht vertreten. Dies folgt bereits aus der geografischen Entfernung von mehr als 40 km nach Pirmasens und der historischen Tatsache, dass die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels – mit Ausnahme zur Verbandsgemeinde Hauenstein – zur Südwestpfalz keinerlei Bezug hat. Durch die geplante Wahlkreisänderung wird das Stimmrecht der Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde faktisch entwertet! Historisch war und ist die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels schon immer der Südpfalz (zunächst Bad Bergzabern, dann Landau, dann Südliche Weinstraße) verbunden und zugeordnet.
  5. Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels und der Stadt Pirmasens sind in mehreren wesentlichen Struktur-, entwicklungs- und gesellschaftspolitischen Belangen diametral entgegengesetzt.
  6. Die Neueinteilung der Wahlkreise ist nicht durch Sacherwägungen geleitet. Einerseits wird bestritten, dass die maßgelbliche demografische Grenze des § 9 Abs. 4 Landeswahlgesetz Rheinland-Pfalz tatsächlich bis zur nächsten Landtagswahl tangiert wird. Dies zeigen bereits heute vorliegende Berechnungen zu Bevölkerungszahlen. Unterstellt man die Notwendigkeit einer neuen Wahlkreiseinteilung, so kann das gleiche Ziel einfacher, zweckmäßiger und effizienter durch die Zusammenlegung der Wahlkreise 47 und 48 (Pirmasens Stadt und Pirmasens Land) erreicht werden., die ohnehin eine historische und gesellschaftliche Einheit bilden.
  7. Letztlich befürchtet der Rat der Gemeinde Wernersberg, dass die geplante Zuschnittsänderung des Wahlkreises 48 ein Präjudiz für eine spätere Gebietsreform sein könnte, die die Verbandsgemeinde Annweiler auch verwaltungstechnisch aus der Südlichen Weinstraße herauslösen würde. Eine solche Gebietsreform wird von der Gemeinde Wernersberg schon jetzt ausdrücklich und kategorisch abgelehnt.

 

Eine Wahlkreisreform muss gewachsene Strukturen anerkennen, Veränderungen sinnhaft vornehmen und sowohl grundsätzlich als auch nachhaltig und langfristig auf  Bevölkerungsentwicklung allgemein und im Besonderen in den betroffenen Teilregionen ausgereichtet sein.

Die Landesregierung wird aufgefordert, den vorgenannten Gesetzentwurf – soweit er die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels betrifft – aufzugeben.

 

 


Beschluss:

 

Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig sich der Resolution gegen den Entwurf des „Siebten Landesgesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes“ der Landesregierung Rheinland-Pfalz in Bezug auf die Ausgliederung der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels aus dem Wahlkreis 49 (Südliche Weinstraße) und die Eingliederung in den Wahlkreis 48 (Pirmasens), anzuschließen.