Sitzung: 28.10.2014 Ortsgemeinderat
Für die Wahl der
Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter wurde einstimmig beschlossen, dass die Abstimmung per Akklamation
erfolgen soll.
Das Stimmrecht des
Ortsbürgermeisters Rubiano Soriano ruhte bei den nachfolgenden Wahlen gem. § 36
(3) Nr. 1 GemO.