Für die Wahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter wurde einstimmig beschlossen, dass die Abstimmung per Akklamation erfolgen soll.

 

Das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters Rubiano Soriano ruhte bei den nachfolgenden Wahlen gem. § 36 (3) Nr. 1 GemO.