Beschluss: beschlossen

Die Ratsmitglieder Jakob Kopp, Christian Kopp, Thomas Kiefer, Werner Schenck, Hans Bosch, Manfred Siener und Markus Braun waren nach § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und gingen in den Zuschauerbereich.

 

Gem. § 6 der Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse erhalten die Mitglieder des Umlegungsausschusses für ihre Tätigkeit im Ausschuss eine Entschädigung nach den Bestimmungen der Landesverordnung über die Sitzungsvergütung der Beisitzer bei den Kreisrechtsausschüssen, soweit der Gemeinderat keine andere Regelung trifft.

 

Alle Gemeinden des Zuständigkeitsbereiches des Katasteramtes Landau haben für die Entschädigung der Mitglieder des Umlegungsausschusses und deren Stellvertreter, einschl. des Schriftführers, von der Möglichkeit des 2. Halbsatzes des § 6 der LVO über die Umlegungsausschüsse Gebrauch gemacht und die Vergütungssätze entweder als Pauschale oder als Stundensätze beschlossen.

 

Analog der Beschlussfassung in den anderen Gemeinden, wird als angemessene Entschädigung ein Stundensatz von 15,-- €/Std. bzw. 25,-- €/Sitzung erachtet. Den auswärtigen Mitgliedern sollte ein Fahrtkostenersatz nach dem Landesreisekostengesetz gewährt werden.

 

Des Weiteren sollten der Vorsitzende und sein Stellvertreter die v. g. Entschädigung auch erhalten wenn sie den Umlegungsausschuss bei Informationen, Erörterungen und Gerichtsterminen vertreten.

 

In Albersweiler wurde bisher die Pauschale gewährt.


Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig eine Entschädigung in Höhe von 25,-- €/Sitzung für die auswärtigen Mitglieder des Umlegungsausschusses. Des Weiteren wird den auswärtigen Mitgliedern ein Fahrtkostenersatz nach dem Landesreisekostengesetz gewährt. Des Weiteren erhalten der Vorsitzende und sein Stellvertreter die v. g. Entschädigung auch, wenn sie den Umlegungsausschuss bei Informationen, Erörterungen und Gerichtsterminen vertreten.