Sitzung: 27.10.2014 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Die Ratsmitglieder
Jakob Kopp, Christian Kopp, Thomas Kiefer, Werner Schenck, Hans Bosch, Manfred
Siener und Markus Braun waren nach § 22 GemO von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen und gingen in den Zuschauerbereich.
Gem. § 6 der
Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse erhalten die Mitglieder des
Umlegungsausschusses für ihre Tätigkeit im Ausschuss eine Entschädigung nach
den Bestimmungen der Landesverordnung über die Sitzungsvergütung der Beisitzer
bei den Kreisrechtsausschüssen, soweit der Gemeinderat keine andere Regelung
trifft.
Alle Gemeinden des
Zuständigkeitsbereiches des Katasteramtes Landau haben für die Entschädigung
der Mitglieder des Umlegungsausschusses und deren Stellvertreter, einschl. des
Schriftführers, von der Möglichkeit des 2. Halbsatzes des § 6 der LVO über die
Umlegungsausschüsse Gebrauch gemacht und die Vergütungssätze entweder als
Pauschale oder als Stundensätze beschlossen.
Analog der
Beschlussfassung in den anderen Gemeinden, wird als angemessene Entschädigung
ein Stundensatz von 15,-- €/Std. bzw. 25,-- €/Sitzung erachtet. Den auswärtigen
Mitgliedern sollte ein Fahrtkostenersatz nach dem Landesreisekostengesetz
gewährt werden.
Des Weiteren sollten
der Vorsitzende und sein Stellvertreter die v. g. Entschädigung auch erhalten
wenn sie den Umlegungsausschuss bei Informationen, Erörterungen und
Gerichtsterminen vertreten.
In Albersweiler
wurde bisher die Pauschale gewährt.
Der Ortsgemeinderat
beschloss einstimmig eine Entschädigung in Höhe von 25,-- €/Sitzung für die
auswärtigen Mitglieder des Umlegungsausschusses. Des Weiteren wird den
auswärtigen Mitgliedern ein Fahrtkostenersatz nach dem Landesreisekostengesetz
gewährt. Des Weiteren erhalten der Vorsitzende und sein Stellvertreter die v.
g. Entschädigung auch, wenn sie den Umlegungsausschuss bei Informationen,
Erörterungen und Gerichtsterminen vertreten.