Der Bebauungsplan
„Kolchenbach“ soll nochmals geändert werden. Insbesondere umfasst die Änderung
die Darstellung der Geschossflächenzahlen und die damit verbundene Anpassung
der überbaubaren Flächen.
Auf die
umfangreichen Vorberatungen im Bau- und Planungsausschuss wird verwiesen.
Da die Planungsziele
des Bebauungsplanes mit dieser Änderung nicht berührt werden, kann die Änderung
im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.
Der Gemeinderat hatte bereits im Jahre 2006 die Anpassung der Geschossflächenzahlen beschlossen.
Der Ortsgemeinderat
beschloss mit 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung gem. § 2 Abs. 1
BauGB, den Bebauungsplan „Kolchenbach“ dahingehend zu ändern, dass die
Geschossflächenzahl festgesetzt werden und die Baufenster entsprechend
angepasst werden.
Der erarbeitete
Bebauungsplanentwurf, welcher im Rat vorgestellt wurde, wurde einschließlich
den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Ortsgemeinderat mit 9
Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung in der vorgelegten Form gebilligt.
Der Ortsgemeinderat
beschloss mit 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung gem. § 4 Abs. 1
BauGB die Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu
beteiligen.
Der Ortsgemeinderat
beschloss mit 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung den v. g.
Bebauungsplanentwurf für einen Monat im Verbandsgemeindebauamt gem. § 3 Abs. 2
BauGB offenzulegen.