Beschluss: beschlossen

Der Bebauungsplan „Kolchenbach“ soll nochmals geändert werden. Insbesondere umfasst die Änderung die Darstellung der Geschossflächenzahlen und die damit verbundene Anpassung der überbaubaren Flächen.

 

Auf die umfangreichen Vorberatungen im Bau- und Planungsausschuss wird verwiesen.

 

Da die Planungsziele des Bebauungsplanes mit dieser Änderung nicht berührt werden, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

Der Gemeinderat hatte bereits im Jahre 2006 die Anpassung der Geschossflächenzahlen beschlossen.


Der Ortsgemeinderat beschloss mit 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung gem. § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Kolchenbach“ dahingehend zu ändern, dass die Geschossflächenzahl festgesetzt werden und die Baufenster entsprechend angepasst werden.

 

Der erarbeitete Bebauungsplanentwurf, welcher im Rat vorgestellt wurde, wurde einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Ortsgemeinderat mit 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung in der vorgelegten Form gebilligt.

 

Der Ortsgemeinderat beschloss mit 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.

 

Der Ortsgemeinderat beschloss mit 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung den v. g. Bebauungsplanentwurf für einen Monat im Verbandsgemeindebauamt gem. § 3 Abs. 2 BauGB offenzulegen.