Sitzung: 22.10.2014 Ortsbeirat
Beschluss: Kenntnis genommen
Der Ortsvorsteher,
Herr Thomas Walter, erläuterte, dass er die Ortsbeiratsmitglieder Frau
Katharina Tilgner und Herr Jens Weber zu deren Amtsantritt gemäß § 30 Abs. 2
GemO in öffentlicher Sitzung per Handschlag zu verpflichten habe. Er belehrte
die Mitglieder über die Obliegenheiten ihres Amtes und gab die Bestimmungen der
§§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung bekannt. Diese beinhalten
insbesondere die Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte
und Pflichten der Ratsmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Ortsbeirat.
Nach Verlesen der
Verpflichtungsformel wurden die Ortsbeiratsmitglieder durch Herrn Thomas Walter
per Handschlag verpflichtet.