Beschluss: Kenntnis genommen

Der Ortsvorsteher, Herr Thomas Walter, erläuterte, dass er die Ortsbeiratsmitglieder Frau Katharina Tilgner und Herr Jens Weber zu deren Amtsantritt gemäß § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung per Handschlag zu verpflichten habe. Er belehrte die Mitglieder über die Obliegenheiten ihres Amtes und gab die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung bekannt. Diese beinhalten insbesondere die Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Ortsbeirat.

 

Nach Verlesen der Verpflichtungsformel wurden die Ortsbeiratsmitglieder durch Herrn Thomas Walter per Handschlag verpflichtet.