Sitzung: 05.11.2014 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Der Ortsbürgermeister
stellte zunächst fest, dass der Entwurf der Hauptsatzung allen
Gemeinderatsmitgliedern zugegangen ist. Sodann erläutert er dem Gemeinderat,
dass § 2 „Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ ersatzlos gestrichen werden
könnte, da dieser bereits in der GemO Anwendung findet. Desweiteren beantragt
der Ortsbürgermeister die Streichung des Ausschusses Leben im Dorf – Jugend und
Soziales oder zumindest die Anzahl der Mitglieder zu verringern.
Nach eingehender Erörterung
der Sach- und Rechtslage fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
- Der Gemeinderat
entschied sich mit 3 Ja Stimmen, 9 Nein Stimmen und 1 Enthaltung gegen einen
Verbleib des § 2 „Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ in der Hauptsatzung und
damit für die Streichung.
-Weiterhin
beschließt der Gemeinderat mit 10 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen, dass der
Antrag zur Streichung des § 2 „Ausschuss Leben im Dorf – Jugend und Soziales“
abgelehnt wird und weiterhin in der Hauptsatzung Anwendung finden soll. Jedoch
sinkt die Mitgliederzahl des Ausschusses in § 2 Abs. 2 Satz 2 Hauptsatzung auf
nur noch 4 Mitglieder.
-Des weiteren
beschließt der Gemeinderat einstimmig, § 6 „Aufwandsentschädigung des
Ortsbürgermeisters“ nicht zu ändern. Das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters ruhte
gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.
-Der Gemeinderat beschließt einstimmig, auch §
7 „Aufwandsentschädigung der Beigeordneten“ nicht zu ändern. Das Stimmrecht des
Ortsbürgermeisters ruhte gem. § 36 Abs. 3 Nr.1 GemO. Zusätzlich waren die
Beigeordneten gem. § 22 GemO Abs.1 von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Der Gemeinderat
beschließt außerdem einstimmig, keine Veränderungen in den §§ 1, 3-5 und 8-10
vorzunehmen.