Beschluss: beschlossen

Der Ortsbürgermeister stellte zunächst fest, dass der Entwurf der Hauptsatzung allen Gemeinderatsmitgliedern zugegangen ist. Sodann erläutert er dem Gemeinderat, dass § 2 „Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ ersatzlos gestrichen werden könnte, da dieser bereits in der GemO Anwendung findet. Desweiteren beantragt der Ortsbürgermeister die Streichung des Ausschusses Leben im Dorf – Jugend und Soziales oder zumindest die Anzahl der Mitglieder zu verringern.


Nach eingehender Erörterung der Sach- und Rechtslage fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

 

- Der Gemeinderat entschied sich mit 3 Ja Stimmen, 9 Nein Stimmen und 1 Enthaltung gegen einen Verbleib des § 2 „Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ in der Hauptsatzung und damit für die Streichung.

 

-Weiterhin beschließt der Gemeinderat mit 10 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen, dass der Antrag zur Streichung des § 2 „Ausschuss Leben im Dorf – Jugend und Soziales“ abgelehnt wird und weiterhin in der Hauptsatzung Anwendung finden soll. Jedoch sinkt die Mitgliederzahl des Ausschusses in § 2 Abs. 2 Satz 2 Hauptsatzung auf nur noch 4 Mitglieder.

 

-Des weiteren beschließt der Gemeinderat einstimmig, § 6 „Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters“ nicht zu ändern. Das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters ruhte gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.

 

 -Der Gemeinderat beschließt einstimmig, auch § 7 „Aufwandsentschädigung der Beigeordneten“ nicht zu ändern. Das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters ruhte gem. § 36 Abs. 3 Nr.1 GemO. Zusätzlich waren die Beigeordneten gem. § 22 GemO Abs.1 von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Der Gemeinderat beschließt außerdem einstimmig, keine Veränderungen in den §§ 1, 3-5 und 8-10 vorzunehmen.