Beschluss: beschlossen

Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über den Entwurf zur Änderung der Friedhofssatzung und legte einen Planentwurf über die vorgesehenen Rasenurnengrabstätten vor.


Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig den vorliegenden Satzungsentwurf mit folgender Änderung:

 

§ 17 a Abs. 1: Bei den Rasenurnengrabstätten dürfen keine Grabmale und Gedenksteine errichtet werden. Als Kennzeichnung der Grabplätze sind ausschließlich ebenerdige, begehbare Gedenkplatten mit dem Festmaß von 30 cm x 30 cm zulässig.