Sitzung: 08.10.2014 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Der Vorsitzende
informierte den Gemeinderat über den Entwurf zur Änderung der Friedhofssatzung
und legte einen Planentwurf über die vorgesehenen Rasenurnengrabstätten vor.
Nach eingehender
Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig den vorliegenden Satzungsentwurf
mit folgender Änderung:
§ 17 a Abs. 1: Bei
den Rasenurnengrabstätten dürfen keine Grabmale und Gedenksteine errichtet
werden. Als Kennzeichnung der Grabplätze sind ausschließlich ebenerdige,
begehbare Gedenkplatten mit dem Festmaß von 30 cm x 30 cm zulässig.