Beschluss: beschlossen

In dem vorgenannten Bebauungsplanverfahren wurde die Offenlage durchgeführt. Ebenso wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Es ging nur eine Anregung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ein, welche nachstehend abgedruckt wird:

 

„Referat 63 (Raumordnung und Bauleitplanung)

 

1. Textliche Festsetzung I.5

Wenn gemeint ist, dass Stellplätze auf dem gesamten Baugrundstück (außer Grünflächen), also auch hinter den Baufenstern zu lässig sein sollen, dann sollte das Wort „gesamten“ vor Baugrundstück eingefügt werden. Die Ursprungsfestsetzung dürfte damit komplett entfallen.

 

2. Textliche Festsetzung II.1

Die Begriffe „und Walmdächer“ sollten in die Festsetzung nach dem Wort „Pultdächer“ eingefügt werden, damit die festgesetzte Dachneigung auch für die Walmdächer gilt. Die geänderte Festsetzung muss begründet werden.

 

3. Textliche Festsetzung II.3

Die Festsetzung muss sowohl bez. der geänderten Höhe als auch des Materials begründet werden.“

 

Es wird empfohlen der Stellungnahme der Kreisverwaltung Südlichen Weinstraße zu entsprechen.


1. Der Ortsgemeinderat schließt sich den Ausführungen der Verwaltung an.
Beschlussfassung mit   7   Ja-Stimmen und bei   1   Nein-Stimme.

 

2.  Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Bärloch “, 2. Änderung  gem. § 13  BauGB
als Satzung, gem. § 10 BauGB. Beschlussfassung erfolgte mit  7   Ja-Stimmen und  1   Nein-Stimme.

 

Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:

-          Rechtsfestsetzungen M1:1000

-          Schriftliche Festsetzungen

-          Begründung

 

Des Weiteren beschließt der Ortsgemeinderat die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Bärloch“ 2. Änderung als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).

Beschlussfassung erfolgte mit  7   Ja-Stimmen und  1   Nein-Stimme.