Bei geheimen Wahlen ist ein Wahlvorstand aus der Mitte des Rates zu bilden. Dieser bestand zum einen aus dem Vorsitzenden Bürgermeister Kurt Wagenführer, des Weiteren wurden vom Vorsitzenden die Ratsmitglieder Werner Kempf und Thomas Wollenweber als Beisitzer bestimmt.

 

Gemäß § 36 Absatz 3 Nr. 1 ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden bei Wahlen.

 

Vor Eintritt in die Wahlhandlungen erklärte der Vorsitzende, dass die Reihenfolge der Vertretungsberechtigung der Beigeordneten der Reihenfolge der Wahl entspricht.