Sitzung: 03.07.2014 Verbandsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Bürgermeister
Wagenführer stellte die beabsichtigten Änderungen vor und erläuterte diese.
Eine Ausfertigung
des Satzungsentwurfes liegt der Originalniederschrift als Anlage bei.
Im Rahmen der
Beratung wurde beantragt, den neu aufgenommenen § 5 Abs. 2 (Bildung eines
Geschäftsbereiches für ehrenamtliche Beigeordnete) zu streichen.
Dieser Antrag wurde mit 6 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 5
Enthaltungen abgelehnt.
Anschließend wurde
die Aufnahme von § 8 Abs. 2 (Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche
Beigeordnete mit Geschäftsbereich) zur Abstimmung gestellt.
Der Aufnahme des § 8
Abs. 2 wurde mit 16 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen zugestimmt.
Bei dieser
Abstimmung ruhte das Stimmrecht des Vorsitzenden gem. § 36 Abs. 3 Nr. 5 GemO.
Die geschäftsführenden Beigeordnete Rudi Dentzer und Wolfgang Grötsch nahmen an
der Abstimmung nicht teil.
Letztlich wurde über
die Annahme der Hauptsatzung als Ganzes abgestimmt. Die Hauptsatzung wird mit
23 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen beschlossen.