Beschluss: beschlossen

Bürgermeister Wagenführer stellte die beabsichtigten Änderungen vor und erläuterte diese.

Eine Ausfertigung des Satzungsentwurfes liegt der Originalniederschrift als Anlage bei.


Im Rahmen der Beratung wurde beantragt, den neu aufgenommenen § 5 Abs. 2 (Bildung eines Geschäftsbereiches für ehrenamtliche Beigeordnete) zu streichen.

 

Dieser Antrag  wurde mit 6 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt.

 

Anschließend wurde die Aufnahme von § 8 Abs. 2 (Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beigeordnete mit Geschäftsbereich) zur Abstimmung gestellt.

 

Der Aufnahme des § 8 Abs. 2 wurde mit 16 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen zugestimmt.

 

Bei dieser Abstimmung ruhte das Stimmrecht des Vorsitzenden gem. § 36 Abs. 3 Nr. 5 GemO. Die geschäftsführenden Beigeordnete Rudi Dentzer und Wolfgang Grötsch nahmen an der Abstimmung nicht teil.

 

Letztlich wurde über die Annahme der Hauptsatzung als Ganzes abgestimmt. Die Hauptsatzung wird mit 23 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen beschlossen.