Beschluss: Kenntnis genommen

Bürgermeister Kurt Wagenführer erläuterte, dass er die neu gewählten Ratsmitglieder zu deren Amtsantritt gemäß § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung per Handschlag zu verpflichten habe. Er belehrte die Ratsmitglieder über die Obliegenheiten ihres Amtes und gab die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung bekannt. Diese beinhalten insbesondere die Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Gemeinderat.

 

Nach Verlesen der Verpflichtungsformel wurden die Ratsmitglieder durch Herrn Wagenführer per Handschlag verpflichtet.