Sitzung: 10.04.2014 Verbandsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 01/241/IV/655/2014
Nach
§ 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BimSchG) in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) waren im Jahr 2008 u. a für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Fahrzeuge/Jahr sog.
Lärmaktionspläne aufzustellen.
In
der Verbandsgemeinde wurde im Rahmen der ersten Stufe für den Bereich B l0 von
der östlichen Gemarkungsgrenze bei Birkweiler bis zur Abfahrt Annweiler am
Trifels Ost ein Lärmaktionsplan aufgestellt. Der Verbandsgemeinderat hat in
seiner Sitzung vom 18. September 2008 den Lärmaktionsplan beschlossen.
Im
Rahmen der 2. Stufe sind nun die Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu
aktualisieren. Des Weiteren sind nun die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3
Mio. Fahrzeuge/Jahr zu erfassen.
In
der Verbandsgemeinde Annweiler am Tr. sind hier der Bereich der Bundesstraße 10
sowie die Ortsdurchfahrt der Stadt Annweiler am Tr. (Landesstraße 490)
betroffen.
Das
Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist dem Bauleitplanverfahren
anzugleichen, d. h. im Verfahren sind
die Träger öffentlicher Belange zu hören und der Entwurf ist öffentlich
auszulegen.
Der
Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig einen Lärmaktionsplan aufzustellen
und beauftragt die Verwaltung die nötigen Schritte einzuleiten.