Sitzung: 30.09.2004 Verbandsgemeinderat
Bürgermeister Lehnberger
verpflichtete die gewählten Ratsmitglieder per Handschlag unter Hinweis auf die
Bestimmungen der Gemeindeordnung. Über die Verpflichtung wurde eine
Niederschrift gem. § 30 GemO gefertigt, die von jedem Ratsmitglied
unterzeichnet wurde.