Sitzung: 20.02.2014 Verbandsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Die Eigenbetriebe Abwasserentsorgung und Wasserversorgung der
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels schließen nach Prüfung durch den
beauftragten Wirtschaftsprüfer Dr. Burret wie folgt ab:
A) Eigenbetrieb Abwasserentsorgung
I. Bilanz |
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2011 € |
2012 € |
1.1 Bilanzsumme
Aktiva und Passiva zum 31.12. |
31.059.826,22 |
29.917.343,06 |
II. Gewinn und Verlustrechnung |
||
2.1 Erträge einschl. Umsatzerlöse, aktivierte
Eigen- leistungen, sonstige
Erlöse und Zinsen |
3.730.886,98 |
3.749.412,45 |
2.2 Aufwand Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Personalkosten, Abschreibungen und sonstiger Aufwand inkl. Zinsen |
4.103.434,81 |
3.993.705,98 |
Jahresgewinn/Verlust |
-372.547,83 |
-244.293,53 |
Anmerkungen zum Jahresabschluss des
Kanalwerks:
-
Für 2013
wurde eine Erhöhung der Abwassergebühren um € 0,20 je cbm vorgenommen. Bei
gleich bleibenden Abwassermengen führt dies 2013 zu Mehrerlösen von rd. T€ 120.
-
Unter
Berücksichtigung einer reduzierten Abwasserabgabe kann – bei gleichen
wirtschaftlichen Voraussetzungen 2013 mit einem ausgeglichenen Ergebnis
gerechnet werden.
-
Aufgrund
der eingelegten Widersprüche ist für die Jahre 2008 bis 2012 mit erheblichen
Erstattungen für Abwasserabgabe von rd. T€ 150 zu rechnen.
-
Für die
Jahre 2014 ff sind weitere Erhöhungen der Entgelte unabdingbar, zumal nicht
unerhebliche Kosten für die Sanierung der Kanalleitungen in der Stadt Annweiler
am Trifels aufzubringen sind (mittelfristig bis zu T€ 5.000).
-
Im
Hinblick auf die künftige Entwicklung des Unternehmens sind aus Sicht der
Werkleitung keine weiteren Risiken erkennbar, die den Bestand des Unternehmens
gefährden oder seine Entwicklung beeinträchtigen könnten.
-
Die
Selbstfinanzierungsmittel mit T€ 1.550 wiesen gegenüber den Investitionen des
Wirtschaftsjahres eine Überdeckung von T€ 299 aus.
-
Die
Kapitalstruktur zeigt, dass sich das Eigenkapital unter Einbeziehung der
Empfangenen Ertragszuschüsse von 63,8 % auf 64,2 % des Gesamtkapitals erhöht
hat. Die Anlagendeckungsquote veränderte sich geringfügig von 98,4 % auf 97,4
%.
-
Die
Empfangenen Ertragszuschüsse verringerten sich bei Zuführungen in Höhe von
200.000 € (insbesondere Neubaugebiet Schulstrasse in Gossersweiler-Stein von
133.000 €) um 376.000 € auf 7.124.000 €. Die Auflösung betrug 576.000 €.
-
Die
Rückstellungen gingen um 23.000 € auf 141.000 € zurück. Den Zuführungen standen
Verbräuche und Auflösungen von 100.000 € gegenüber.
-
Bei den
Verbindlichkeiten ergab sich ein Rückgang von 494.000 €. Die Förderdarlehen verringerten
sich aufgrund der Tilgungen um 545.000 € auf nunmehr 10.233.000 €.
Erläuterungen
Das Anlagevermögen
verminderte sich im Berichtsjahr bei Investitionen von T€ 1.251, denen
Abschreibungen von T€ 2.183 gegenüberstanden, um T€ 932 auf T€ 29.053. Die
Anlagenzugänge entfielen im Wesentlichen auf folgende Positionen:
-
Baukostenzuschüsse:
T€ 75, davon T€ 32 Investitionskostenumlage an den Abwasserzweckverband
„Klingbachgruppe“ und T€ 43 Baukostenzuschuss an Entsorgungs- und
Wirtschaftsbetriebe Landau
-
Erzeugungs-
und Bezugsanlagen: T€ 123 für ein Blockheizkraftwerk in der Kläranlage
Annweiler (davon T€ 91 Umbuchung von geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau)
-
Abwasserbehandlungsanlagen:
T€ 612 für die Erweiterung der Kläranlage Annweiler
-
Abwassersammelanlagen
– Regenbauwerke: T€ 30 für das Regenrückhaltebecken „Semmersberg“ in
Waldhambach
-
Abwassersammelanlagen
– Sammler in der Ortslage und Hausanschlüsse: T€ 494 (davon T€ 72 Umbuchung von
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau), hiervon entfielen T€ 100 auf die
Kanalisation „Semmersberg“ in Waldhambach, T€ 114 auf die Kanalisation
Innenstadt Annweiler, T€ 93 auf die Kanalisation „Auf der Acht“ in Wernersberg
sowie T€ 152 auf diverse sonstige Hausanschlüsse
-
geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau: T€ 66, davon T€ 60 für die Sanierung der
Kanalisation Albersweiler
Innerhalb des
Umlaufvermögens (- T€ 211) verminderten sich neben den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen (- T€ 22) insbesondere die Forderungen an den Einrichtungsträger
(- T€ 189 auf T€
671), die in der Hauptsache das Kassenverrechnungskonto (- T€ 187) enthalten.
Auch bei den
Forderungen an Gebietskörperschaften war ein Rückgang zu verzeichnen (- T€ 16),
der im Wesentlichen auf die im Vorjahr enthaltenen Forderungen an die
Stadtwerke Annweiler – Elektrizitätswerk – aus der Kassenzinsverteilung 2011 in
Höhe von T€ 22 zurückzuführen ist. Der Anstieg der sonstigen
Vermögensgegenstände um T€ 17 beruht insbesondere auf den im Berichtsjahr
enthaltenen Forderungen an das Land Rheinland-Pfalz aus der
Straßenoberflächenentwässerung der Landesstraßen (laufende Entgelte sowie
Investitionskostenabrechnung 2011) in Höhe von T€ 14. Das Eigenkapital
verringerte sich um den Jahresverlust 2012 in Höhe von T€ 244 auf T€ 12.460.
Die empfangenen Ertragszuschüsse verringerten sich bei Zuführungen in Höhe von
T€ 155 (insbesondere Veranlagung Neubaugebiet „Semmersberg“ in Waldhambach mit
T€ 135) und Auflösungen von T€ 544 um T€ 389 auf T€ 6.735.
Bei Zuführungen
von T€ 75 und Verbräuchen von T€ 74 blieben die Rückstellungen im Berichtsjahr
beinahe unverändert bei T€ 142. Bei den Verbindlichkeiten ergab sich ein
Rückgang in Höhe von T€ 511. Die Förderdarlehen verringerten sich um die
laufenden Tilgungen von T€ 563 auf T€ 9.669. Bei den übrigen Verbindlichkeiten
stiegen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um T€ 28 sowie die
sonstigen Verbindlichkeiten um T€ 50 (hauptsächlich durch um T€ 56 gestiegene
Verbindlichkeiten gegenüber der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd aus
Abwasserabgabe). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gebietskörperschaften
verminderten sich um T€ 24, wobei die Verbindlichkeiten aus Bezugsabrechnungen
und Betriebsführungsentgelt gegenüber den Stadtwerken Annweiler um
T€ 33 abnahmen,
während die Verbindlichkeiten aus Investitionskostenumlage gegenüber der
„Klingbachgruppe“
um T€ 12 anstiegen.
Bei leicht
gestiegenen betrieblichen Erträgen (+ T€ 27) sowie gesunkenen betrieblichen
Aufwendungen (- T€ 110) ergab sich eine Verbesserung des Betriebsergebnisses um
T€ 137 auf
- T€ 247. Nach
Berücksichtigung des Finanzergebnisses von T€ 3 (- T€ 8, vor allem aufgrund
geringerer Zinsen aus Kassenguthaben und Festgeldern) ergibt sich ein
Jahresverlust von T€ 244
(im Vorjahr:
Jahresverlust von T€ 373).
Für den
Eigenbetrieb – Abwasserbeseitigungseinrichtung – wurde vom beauftragten
Wirtschaftsprüfer, Dr. Burret, für den Jahresabschluss 2012 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
erteilt.
B) Eigenbetrieb Wasserversorgung
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2011 € |
2012 € |
1.1 Bilanzsumme
Aktiva und Passiva zum 31.12 |
7.481.413,59 |
7.481.413,59 |
II. Gewinn und
Verlustrechnung |
|
|
2.1 Erträge einschl. Umsatzerlöse, aktivierte
Eigen- leistungen, sonstige
Erlöse und Zinsen |
1.106.417,60 |
1.221.130,91 |
2.2 Aufwand Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Personalkosten, Abschreibungen und sonstiger Aufwand inkl. Zinsen |
1.195.689,93 |
1.214.900,16 |
Jahresverlust/Jahresgewinn |
- 89.272,33 |
6.230,75 |
Nach Beurteilung
der Werkleitung sind derzeit keine Risiken erkennbar, die den Bestand des
Unternehmens
gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können. Der
Jahresgewinn des Wasserwerkes beträgt T€ 12, der Jahresverlust der
Regenerativen
Energie T€ 5. Die
Wirtschaftsgrundsätze gemäß § 85 Abs. 3 GemO wurden beim Wasserwerk nicht
erfüllt, da der Mindestgewinn gemäß § 8 Abs. 3 KAG (T€ 117), die darauf
entfallenden Steuern und die Konzessionsabgabe nicht erwirtschaftet wurden. Die
Kapitalstruktur des Wasserwerkes zeigt, dass sich die Eigenmittel (Eigenkapital
und Empfangene Ertragszuschüsse) auf 39,7 % (im Vorjahr 39,1 %) erhöht haben. Die
Anlagendeckungsquote des Wasserwerkes veränderte sich von 82,0 % auf 81,2 %.
Die Selbstfinanzierungsmittel des Wasserwerkes mit T€ 403 wiesen gegenüber den
Investitionen des Geschäftsjahres (T€ 314) eine Überdeckung von T€ 89 aus. Der
Verbandsgemeinderat hat für 2013 einer Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr von
€ 1,35 je cbm auf € 1,45 je cbm zugestimmt, was rd. T€ 39 zusätzliche Erträge
erbringt. Hinsichtlich der baulichen Substanz der Wassergewinnungs- und
Verteilungsanlagen (Pumpwerke, Hochbehälter etc) ist die Situation derzeit in
Albersweiler - Pumpwerk Nordost -
bedenklich. Das
Pumpwerk ist dringend sanierungsbedürftig. Eine weitere Stilllegung von Anlagen
ist ohne Einbuße bei der Versorgungssicherheit nicht mehr zu erreichen. Ein
weiterer Abbau von Standards ist nicht mehr möglich. Maßnahmen, wie z. B. die
Sanierung des Pumpwerkes Nord-Ost, lassen sich nicht mehr länger schieben und
müssen schnellstmöglich umgesetzt werden. Des Weiteren wurde bei der
Jahresabschluss-prüfung festgestellt, dass die kurzfristig verfügbaren Mittel
(innerhalb eines Jahres fällige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände)
die kurzfristigen Verbindlichkeiten und die Rückstellungen beim Wasserwerk um
T€ 1.362 unterschreiten, während bei der Regenerativen Energie ein Überschuss
von T€ 234 vorliegt. Die Lagebeurteilung durch die Werkleitung ist plausibel.
Darüber hinaus wurden bei der Durchführung der Abschlussprüfung keine Tatsachen
im Sinne des § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB festgestellt, welche die Entwicklung des
Unternehmens wesentlich beeinträchtigen oder seinen Bestand gefährden könnten.
Die Werkleitung
erstellte einen Lagebericht gemäß § 26 EigAnVO i. V. m. § 289 HGB. Der
Lagebericht vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
und enthält die vom HGB und insbesondere die in § 26 EigAnVO geforderten
Angaben.
Der Lagebericht
steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und den im Rahmen unserer Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen; die sonstigen Angaben im Lagebericht erwecken keine
falsche Vorstellung von der Lage des Unternehmens (§ 317 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 4
Abs. 1 Nr. 2 PrüfungsVO). Nach Auskunft des Werkdirektors, Herrn Paul, sind
nach Abschluss des Wirtschaftsjahres keine Vorgänge eingetreten, die den
Fortbestand des Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich
beeinträchtigen könnten. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung werden
zutreffend dargestellt. Die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sind vollständig und
zutreffend. Unter Berücksichtigung der berufsüblichen Grundsätze sowie des § 4
Abs. 3 Satz 2 PrüfungsVO und der Ausführungen dieses Berichtes kann im Übrigen
entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 1 Prüfungs-VO und § 321 Abs. 2 Satz 1 HGB
festgestellt werden, dass der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften und
ergänzenden Bestimmungen der Satzungen entspricht.
Für den
Eigenbetrieb – Wasserversorgung und Regenerative Energie – wurde vom
beauftragten Wirtschaftsprüfer, Dr. Burret, für den Jahresabschluss 2012 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
erteilt.
Die Mitglieder des
Haupt- und Finanzausschusses und des Werkausschusses haben dem
Verbandsgemeinderat in ihrer gemeinsamen Sitzung vom 18.02.2014 die
Beschlussfassung in dieser Form einstimmig empfohlen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, den Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und den Lagebericht des Eigenbetriebs Wasserversorgung und Regenerative Energien sowie des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigungseinrichtung“ der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels für das Wirtschaftsjahr 2012 festzustellen und den Jahresgewinn des Eigenbetriebs Wasserversorgung und Regenerative Energien in Höhe von 6.230,75 € sowie den Jahresverlust des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigungseinrichtung“ in Höhe von -244.293,53 € auf neue Rechnung vorzutragen.