Beschluss: beschlossen

Die Bagatellgrenze für die Veranlagung zum Fremdenverkehrsbeitrag wurde durch Stadtratsbeschluss vom 03.06.1998 auf 5,00 DM festgesetzt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.01.2005 dem Stadtrat einstimmig empfohlen, die Bagatellgrenze für die Beitragsveranlagung ab dem Jahr 2002 gem. § 4 KAG auf 10 Euro festzusetzen.


Der Stadtrat beschließt einstimmig, die Bagatellgrenze für die Beitragsveranlagungen ab dem Jahr 2002 auf 10 Euro festzusetzen.