Beschluss: beschlossen

Die elektronische Läuteanlage der Kirche musste erneuert werden. Vertraglich ist die Ortsgemeinde zu 50 % Kostenbeteiligung verpflichtet.

 

Laut einem Kostenvoranschlag betragen  die Gesamtkosten für die Erneuerung  6.759,-- €..


Der Gemeinderat beschließt einstimmig, sich an der Erneuerung der elektronischen Läuteanlage mit 50 % zu beteiligen.