Der Ortsgemeinderat hat in
seiner Gemeinderatssitzung vom 12. November 2002 die Satzung für
steuerbegünstigte Betriebe gewerblicher Art beschlossen. Dies wurde
erforderlich durch die Änderung des § 58 Abs. 1 AO durch das
Investitionszulagengesetz 1999, da ansonsten ein Verlust der Gemeinnützigkeit
von kommunalen Kultureinrichtungen (z.B. Mehrzweckgebäude, Jugendtreffs,
Leichenhalle) drohte und dadurch keine Spendenquittungen mehr ausgestellt
werden dürften.
Die Satzung wurde bisher
nicht ausgefertigt und veröffentlicht, da eine Frist für den Erlass einer
Satzung jeweils verlängert wurde und es durch eine Initiative des Gemeinde- und Städtebundes abzusehen
war, dass die Änderung des § 58 Abs. 1 AO rückwirkend wieder beseitigt werden
sollte.
Diese Beseitigung wurde durch
ein Änderungsgesetz vom 09. Juli 2004 beschlossen.
Der Gemeinderat beschließt
einstimmig, den Beschluss zum Erlass einer Satzung für steuerbegünstigte
Betriebe gewerblicher Art vom 12. November 2002 aufzuheben.