Beschluss: beschlossen

Aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A, B sowie die Gewerbesteuer rückwirkend zum 01.01.2013 angepasst. Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist eine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich, welche dem Rat nun zur Beschlussfassung vorliegt. Eine Ausfertigung des Satzungsentwurfes liegt der Orginalniederschrift als Anlage bei.


Der Gemeinderat beschließt einstimmig die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der vorgelegten Fassung.