Sitzung: 20.11.2013 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Aufgrund eines
Gemeinderatsbeschlusses wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A, B sowie die
Gewerbesteuer rückwirkend zum 01.01.2013 angepasst. Zur Umsetzung dieses
Beschlusses ist eine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich, welche dem Rat nun
zur Beschlussfassung vorliegt. Eine Ausfertigung des Satzungsentwurfes liegt
der Orginalniederschrift als Anlage bei.
Der Gemeinderat
beschließt einstimmig die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der vorgelegten
Fassung.