Beschluss: beschlossen

Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Münchweiler sind derzeit wie folgt festgesetzt:

 

                        - Grundsteuer A                        -           285 v. H.

                        - Grundsteuer B                        -           338 v. H.

                        - Gewerbesteuer                       -           352 v. H.

 

Mit der anstehenden Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz (VGH) vom 14.02.2012 werden ab 2014 die Nivellierungssätze für die Grund- und Gewerbesteuer zur Berechnung der Steuerkraftmesszahl wie folgt angehoben:

 

                        - Grundsteuer A                        -           300 v. H.

                        - Grundsteuer B                        -           365 v. H.

                        - Gewerbesteuer                       -           365 v. H.

 

Bei dem Nivellierungssatz für die Gewerbesteuer ist der im maßgebenden Zeitraum geltende Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage abzuziehen.

 

Bedeutung erlangen die Nivellierungssätze im Zusammenhang mit der Berechnung der Schlüsselzuweisungen sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Ortsgemeinden, die mit ihren  Hebesätzen unter den Nivellierungssätzen liegen, werden bei den Berechnungen höhere Einnahmen unterstellt als sie tatsächlich haben.

 

Für die Bewilligung verschiedener Zweckzuweisungen des Landes (z. B. Zuweisungen aus dem Investitionsstock) ist u. a. Fördervoraussetzung, dass die antragstellende Gemeinde Ihre Einnahmequellen ausschöpft (§ 94 Gemeindeordnung). Auch vor diesem Hintergrund wird eine Anpassung der Hebesätze an die Nivellierungssätze empfohlen.

 

Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche finanziellen Auswirkungen eine Anpassung der Realsteuerhebesätze an die neuen Nivellierungssätze hat.

 

Steuerart

Steueraufkommen gem. Veranlagungen 2013

Steueraufkommen bei Anpassung an die Nivellierungssätze

Veränderung

Hebesatz  v. H.

Betrag €

Hebesatz v. H.

Betrag €

Grundsteuer A

285

rd. 190

300

rd. 200

+ 10

Grundsteuer B

338

rd. 16.900

365

rd. 18.250

+ 1.350

Gewerbesteuer

352

rd. 10.000

365

rd. 10.370

+370

 


Der Gemeinderat beschließt mit 3 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen, die Realsteuerhebesätze ab 2014 wie folgt festzusetzen:

 

                        - Grundsteuer A                        -           300 v. H.

                        - Grundsteuer B                        -           365 v. H.

                        - Gewerbesteuer                       -           365 v. H.