Beschluss: beschlossen

Zur Finanzierung der in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 veranschlagten investiven Maßnahmen (insbesondere Baulandumlegung Neubaugebiet „Bärloch“, Herstellung Wege auf dem Friedhof, Endausbau Neubaugebiet „Am Wingertsberg“), war es im Rahmen der Haushaltsplanung erforderlich, Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 108.750 EUR im Jahr 2011 und 83.900 EUR im Jahr 2012 einzuplanen.

Die vorgenannten Beträge wurden in den Haushaltssatzungen (einschl. Nachtragshaushaltssatzung 2011) für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 als Gesamtbetrag der Investitionskredite festgesetzt und von der Kommunalaufsicht genehmigt.

 

Da nicht alle Investitionsmaßnahmen in den o. g. Haushaltsjahren realisiert bzw. abgeschlossen wurden ergibt sich nun für die Jahre 2011 und 2012 ein tatsächlicher Kreditbedarf in Höhe von rd. 19.500 EUR.

 

Nach Berücksichtigung der für das Jahr 2013 noch voraussichtlich anfallenden investiven Ein- und Auszahlungen ergibt sich für das Jahr 2013 ein voraussichtlicher Investitionskreditbedarf von rd. 80.500 EUR. Die genaue Höhe kann derzeit nicht beziffert werden, da sie von der weiteren Entwicklung der tatsächlichen investiven Ein- und Auszahlungen abhängig ist. Dieser Investitionskreditbedarf 2013 dient insbesondere der Finanzierung der Maßnahme Erschließung/Ausbau Neubaugebiet „Bärloch“. Für das Haushaltsjahr 2013 wurde durch die Kommunalaufsicht ein Gesamtbetrag der Investitionskredite in Höhe von 105.900 EUR aufsichtsbehördlich genehmigt.

 

Um bessere Konditionen am Kreditmarkt zu erhalten, wäre es sinnvoll im Vorgriff auf den Kreditbedarf des Jahres 2013 die 80.500 EUR zusammen mit dem Investitionskreditbedarf aus Vorjahren in Höhe von rd. 19.500 EUR (insgesamt 100.000 EUR) aufzunehmen.

 

Die Ortsgemeinde ist zur Zeit noch Eigentümerin von 10 Grundstücken im Neubaugebiet „Bärloch“ Diese sollen zeitnah veräußert werden.

Um eventuelle Einzahlungen aus diesen Grundstückveräußerungen zur Kredittilgung zu verwenden, kann versucht werden mit den Kreditanbietern die Möglichkeit von Sondertilgungen zu vereinbaren.


Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Aufnahme eines Neudarlehens in Höhe von 100.000 EUR.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Kreditkonditionen auszuarbeiten, bei den Darlehensanbietern Angebote einzuholen und dem günstigsten Anbieter den Zuschlag zu erteilen.

 

Der Ortsgemeinderat ist nach erfolgter Kreditaufnahme über die vereinbarten Kreditkonditionen zu informieren.