Beschluss: beschlossen

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner letzten Sitzung dem Gemeinderat empfohlen, dass die Möglichkeit eines „Vorratskaufs“ einer Urnenwahlgrabstätte im Bereich der Naturbegräbnisstätte in die Friedhofssatzung bzw. Friedhofsgebührensatzung aufgenommen werden soll.

 

Aufgrund dieser Empfehlung wurde beiliegender Entwurf zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung gefertigt. In diesem Entwurf wird festgelegt, dass für das durch die Friedhofssatzung verliehene Nutzungsrecht für die Dauer von 5 Jahren eine Gebühr von 250 € erhoben wird.

 

Gleichzeitig wurde im beiliegenden Entwurf die Gebühr für eine Verlängerung der Nutzungszeit der zuerst erworbenen Grabstätte festgelegt.

 

Der Entwurf der Friedhofsgebührensatzung liegt der Orginalniederschrift als Anlage bei.

 


Der Ortsgemeinderat beschließt  einstimmig, die der Originalniederschrift beiliegende Änderung der Friedhofsgebührensatzung. Mit folgender Änderung:

 

In § 1 Ziffer II. Nr. 1 a Unterabschnitt ee Nr. 3 wird der Betrag von 250,00 € auf 300,00 € geändert.