Beschluss: beschlossen

Die Erschließungsanlage „Stichstraße -Breitenweg“ ist endgültig fertiggestellt und steht zur Abrechnung des Erschließungsbeitrages an.

 

Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LSTRG) in der derzeit geltenden Fassung wird im Benehmen mit der Straßenbaubehörde die vorgenannte Erschließungsanlage als Ortsstraße im Sinne des

§ 3 Nr. 3 a LSTRG dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Diese Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.


Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Erschließungsanlage „Stichstraße Breitenweg“ gemäß § 36 Landesstraßengesetz als Ortsstraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen.