Sitzung: 02.03.2005 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Ortsbürgermeister Braun
informierte den Ortsgemeinderat, dass gem. den Wassergesetzen ein Einleiten der
Oberflächenwasser aus Außengebieten in das Kanalsystem nicht zulässig ist.
Im Bereich der Ortsgemeinde
Völkersweiler handelt es sich um folgende Gebiete, in welchen ein Abhängen der
Außengebietsentwässerung von der Kanalisation durchgeführt werden muss:
Gewanne „ Am Kirchel“
Ortsbürgermeister Braun
machte den Ratsmitgliedern folgenden Vorschlag:
Da die OG Gossersweiler-Stein
ebenfalls mit der Gewanne „Am Kirchel“ betroffen ist, (Wasserzulauf kommt von
der Gemarkung Gossersweiler-Stein) werde er mit Herrn Ortsbürgermeister Dr.
Conrad sprechen und nach einer gemeinsamen Lösung suchen. Außerdem sollen die
Grundstückseigentümer festgestellt und befragt werden , ob sie eventuell
an die OG Völkersweiler
Grundstücksteile verpachten oder verkaufen.
Der Gemeinderat war hiermit
einstimmig einverstanden.
Kinderspielplatz „In den Heidenäckern“
Einbau eines Schachtes mit
Abdeckung , dieser in Eigenleistung ausgeführt wird.
Der Gemeinderat war hiermit
einstimmig einverstanden.
Weg „ zur Kapelle „
Verlegung von Querrinnen.
Der Gemeinderat war hiermit
einstimmig einverstanden.
„Altenberg“
Da keine Lösung zu finden
war, soll dieser TOP in einer der nächsten Sitzungen nochmals behandelt werden.
Der Gemeinderat war hiermit
einstimmig einverstanden.
„Am Kastanienbusch“
Da links und rechts eine
Böschung von 3 m Höhe ist, gäbe es keine Möglichkeit das Wasser abzuleiten.
Anschließend äußerte Ratsmitglied Josef Geenen den
Wunsch, jedem Ratsmitglied einen Flurplan der Gemarkung Völkersweiler
auszuhändigen.