Beschluss: beschlossen

Ortsbürgermeister Braun informierte den Ortsgemeinderat, dass gem. den Wassergesetzen ein Einleiten der Oberflächenwasser aus Außengebieten in das Kanalsystem nicht zulässig ist.

 

Im Bereich der Ortsgemeinde Völkersweiler handelt es sich um folgende Gebiete, in welchen ein Abhängen der Außengebietsentwässerung von der Kanalisation durchgeführt werden muss:

 

Gewanne „ Am Kirchel“

 

Ortsbürgermeister Braun machte den Ratsmitgliedern folgenden Vorschlag:

 

Da die OG Gossersweiler-Stein ebenfalls mit der Gewanne „Am Kirchel“ betroffen ist, (Wasserzulauf kommt von der Gemarkung Gossersweiler-Stein) werde er mit Herrn Ortsbürgermeister Dr. Conrad sprechen und nach einer gemeinsamen Lösung suchen. Außerdem sollen die Grundstückseigentümer festgestellt und befragt werden , ob sie eventuell an  die OG Völkersweiler Grundstücksteile verpachten oder verkaufen.

 

Der Gemeinderat war hiermit einstimmig einverstanden.

 

 

Kinderspielplatz „In den Heidenäckern“

 

Einbau eines Schachtes mit Abdeckung , dieser in Eigenleistung ausgeführt wird.

 

Der Gemeinderat war hiermit einstimmig einverstanden.

 

 

Weg „ zur Kapelle „

 

Verlegung von Querrinnen.

 

Der Gemeinderat war hiermit einstimmig einverstanden.

 

 

„Altenberg“

 

Da keine Lösung zu finden war, soll dieser TOP in einer der nächsten Sitzungen nochmals behandelt werden.

 

Der Gemeinderat war hiermit einstimmig einverstanden.

 

„Am Kastanienbusch“

 

Da links und rechts eine Böschung von 3 m Höhe ist, gäbe es keine Möglichkeit das Wasser abzuleiten.

 

Anschließend  äußerte Ratsmitglied Josef Geenen den Wunsch, jedem Ratsmitglied einen Flurplan der Gemarkung Völkersweiler auszuhändigen.