Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3, Enthaltung: 1

Am 25.08.2011 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, sich an der Gesellschaft für Erneuerbare Energien, Energie Südpfalz GmbH und Co KG zu beteiligen. Die Beteiligungsquote wurde mit 10 % festgelegt. Die Gründung der Gesellschaft erfolgte Mitte 2012, so dass das Wirtschaftsjahr 2013 das erste voll Geschäftsjahr sein wird. Die kaufmännische Abwicklung der Beteiligung erfolgt über die Verbandsgemeindewerke – Eigenbetrieb Wasserversorgung und Regenerative Energien.

 

Neben der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels sind die Stadt Annweiler am Trifels – Stadtwerke -, die Stadtwerke Bad Bergzabern GmbH, die Gemeinde Herxheim – Gemeindewerke – die Queichtalenergie AöR (VG Offenbach), jeweils mit 10 % sowie die Energie Südwest AG mit

50 % an der Gesellschaft beteiligt.

 

Die Energie Südpfalz GmbH hat seit 2012 eine Vielzahl von Projekten im Bereich der Photovoltaik abgeschlossen. So wurden in der kurzen Zeit bisher 2.383,83 kWp installierter Leistung an Photovoltaikanlagen in Betrieb genommen, die mit wirtschaftlichem Erfolg betrieben werden, obwohl diese zu 100 % fremdfinanziert wurden.

 

Kurzfristig sollen nunmehr weitere Anlagen mit einer Gesamtleistung von 9.640,12 kWp (!!!) in Betrieb genommen werden. Darunter befindet sich die größte PV-Dachflächenanlage Europas mit 7.836,12 kWp in Leinefelde-Worbis. Die kommunalen Gremien haben der Beteiligung in Höhe des Gesellschafteranteils von 10 % bereits zugestimmt. Mit einer damit verbundenen Anlagengesamtleistung von 12.023,95 kWp übersteigen damit die betriebenen Anlagen der Energie Südpfalz GmbH die eigene Anlagengesamtleistung der Gesellschafter bei weitem. Die hinzutretenden Anlagen haben ein Investitionsvolumen von insgesamt 10.034.000 €. Die Finanzierung erfolgt zu 80 % über Fremdkapital und zu 20 % über Eigenkapital, welches durch jeweilige Gesellschaftereinlagen zu erbringen ist. Für die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels sind damit rd. 57.000 € zusätzlich aufzubringen, die bisher nicht veranschlagt waren.

 

Darüber hinaus wird seitens der Energie Südpfalz GmbH beabsichtigt, sich am Windpark Offenbach II zu beteiligen, der kurz vor Baubeginn steht. Es ist geplant den Windpark mit 6 Windenergieanlagen bis zum 31.12.2013 in Betrieb zu nehmen. Der Park soll eine Gesamtleistung von 15 Megawatt haben und eine Rendite nach der internen Zinsfußmethode von 8,4 % erbringen. Die Gesamtinvestition für den Windpark Offenbach II beträgt rd. 33.000.000 €, der ebenfalls mit 80 % Fremdkapital und 20 % Eigenkapital finanziert werden soll. Gemäß der Gesellschafterbeteiligung in Höhe von 10 % beträgt die Eigenkapitaleinlage damit max. 550.000 €, wobei erwartet wird, dass sich die Energiegenossenschaft Südpfalz eG. ebenfalls beteiligen will, so dass dieser Anteil geringer sein kann.

 

Der Eigenkapitalanteil der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels wäre vollständig über den Kreditmarkt zu finanzieren. Weder die Investitionssumme noch die Ermächtigung zur Kreditaufnahme waren in der Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplänen der Verbandsgemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2013 entsprechend veranschlagt, so dass nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung sowie der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz ein Nachtrag erforderlich wird.

 

Der Werkausschuss hat für dieses Projekt bereits seine grundsätzliche Zustimmung, vorbehaltlich einer Zustimmung des Verbandsgemeinderates zu einem Nachtragswirtschaftsplan erteilt, der als Anlage zu dieser Beschlussvorlage übersandt wurde.

 

Die auftauchenden Fragen zu den Planungskosten wurden zur Zufriedenheit erläutert. Zum Fehlen von Bioenergetischen Projekten wurde mitgeteilt, dass man für alle Maßnahmen grundsätzlich immer eine offene Haltung einnehme und bei entsprechender Wirtschaftlichkeit auch geprüft werden.


Der Werkausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 29.08.2013 dem Verbandsgemeinderat die Empfehlung ausgesprochen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels für das Haushaltsjahr 2013 gemäß § 95 ff GemO wie folgt zu beschließen:

§ 1

 

§ 5 wird wie folgt geändert:

 

Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasser bleibt unverändert. Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung & Regenerative Energie wird im Betriebszweig „Regenerative Energien“ wird wie Folgt geändert und festgesetzt:

 

 

Plan 2013

Nachtrag 2013

Veränderung (+/-)

im Erfolgsplan

 

 

 

 

in Einnahmen (Erträge) auf

50.000,00 €

45.000,00 €

- 5.000,00 €

in Ausgaben (Aufwendungen

50.000,00 €

45.000,00 €

- 5.000,00 €

 

im Vermögensplan

 

 

 

in Einnahmen (Finanzierungsmittel) auf

83.900,00 €

732.475,00 €

+ 648.575,00 €

in Ausgaben (Finanzbedarf) auf

83.900,00 €

732.475,00 €

+ 648.575,00 €

 

Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung & Regenerative Energien, Betriebszweig „Regenerative Energien“ werden in den Wirtschaftsplänen festgesetzt:

 

 

Wirtschaftsjahr 2013

 

 

1.

 

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und In-vestitionsfördermaßnahmen auf davon entfallen auf

 

550.000,00 €

 

a)

 

Vermögensplan Eigenbetrieb Regenerative Energien

 

550.000,00 €

 

 

2.

 

 

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

 

0,00 €

3.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf

1.000.000,00 €

 

davon entfallen auf den

 

a)

Vermögensplan des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung

600.000,00 €

b)

Vermögensplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung

300.000,00 €

c)

Vermögensplan des Eigenbetriebs Regenerative Energien

100.000,00 €

 

§ 2

 

Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung vom 07.03.2013 für das Haushaltsjahr 2013 bleiben unverändert.

 

§ 3

Die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 tritt mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft.

 

sowie

 

den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke, Wasserversorgung & Regenerative Energien, wie folgt festzustellen:

 

§ 1

Die Festsetzungen des Betriebszweigs Wasserversorgung bleiben unverändert. Der Betriebszweig „Regenerative Energie“ wird wie folgt geändert und festgesetzt:

 

 

 

Plan 2013

Nachtrag 2013

Veränderung (+/-)

im Erfolgsplan

 

 

 

 

in Einnahmen (Erträge) auf

50.000,00 €

45.000,00 €

- 5.000,00 €

in Ausgaben (Aufwendungen

50.000,00 €

45.000,00 €

- 5.000,00 €

 

im Vermögensplan

 

 

 

in Einnahmen (Finanzierungsmittel) auf

83.900,00 €

732.475,00 €

+ 648.575,00 €

in Ausgaben (Finanzbedarf) auf

83.900,00 €

732.475,00 €

+ 648.575,00 €

 

§ 2

Kredite, zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden wie für den Betriebszweig „Regenerative Energien“ in Höhe von 550.000 € veranschlagt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird für das Wirtschaftsjahr 2013 auf 400.000 € festgesetzt, darauf entfallen:

 

a)                                            auf den Betriebszweig Wasserversorgung        300.000,00 €

b)                                            auf den Betriebszweig Regenerative Energien                              100.000,00 €

 

Mit 15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Annweiler für das Haushaltsjahr 2013 gem. § 95 ff GemO beschlossen.