Sitzung: 05.09.2013 Verbandsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3, Enthaltung: 1
Vorlage: 01/210/VI/071/2013
Am 25.08.2011 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, sich an der Gesellschaft für Erneuerbare Energien, Energie Südpfalz GmbH und Co KG zu beteiligen. Die Beteiligungsquote wurde mit 10 % festgelegt. Die Gründung der Gesellschaft erfolgte Mitte 2012, so dass das Wirtschaftsjahr 2013 das erste voll Geschäftsjahr sein wird. Die kaufmännische Abwicklung der Beteiligung erfolgt über die Verbandsgemeindewerke – Eigenbetrieb Wasserversorgung und Regenerative Energien.
Neben der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels sind die Stadt Annweiler am Trifels – Stadtwerke -, die Stadtwerke Bad Bergzabern GmbH, die Gemeinde Herxheim – Gemeindewerke – die Queichtalenergie AöR (VG Offenbach), jeweils mit 10 % sowie die Energie Südwest AG mit
50 % an der Gesellschaft beteiligt.
Die Energie Südpfalz GmbH hat seit 2012 eine Vielzahl von Projekten im Bereich der Photovoltaik abgeschlossen. So wurden in der kurzen Zeit bisher 2.383,83 kWp installierter Leistung an Photovoltaikanlagen in Betrieb genommen, die mit wirtschaftlichem Erfolg betrieben werden, obwohl diese zu 100 % fremdfinanziert wurden.
Kurzfristig sollen nunmehr weitere Anlagen mit einer Gesamtleistung von 9.640,12 kWp (!!!) in Betrieb genommen werden. Darunter befindet sich die größte PV-Dachflächenanlage Europas mit 7.836,12 kWp in Leinefelde-Worbis. Die kommunalen Gremien haben der Beteiligung in Höhe des Gesellschafteranteils von 10 % bereits zugestimmt. Mit einer damit verbundenen Anlagengesamtleistung von 12.023,95 kWp übersteigen damit die betriebenen Anlagen der Energie Südpfalz GmbH die eigene Anlagengesamtleistung der Gesellschafter bei weitem. Die hinzutretenden Anlagen haben ein Investitionsvolumen von insgesamt 10.034.000 €. Die Finanzierung erfolgt zu 80 % über Fremdkapital und zu 20 % über Eigenkapital, welches durch jeweilige Gesellschaftereinlagen zu erbringen ist. Für die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels sind damit rd. 57.000 € zusätzlich aufzubringen, die bisher nicht veranschlagt waren.
Darüber hinaus wird seitens der Energie Südpfalz GmbH beabsichtigt, sich am Windpark Offenbach II zu beteiligen, der kurz vor Baubeginn steht. Es ist geplant den Windpark mit 6 Windenergieanlagen bis zum 31.12.2013 in Betrieb zu nehmen. Der Park soll eine Gesamtleistung von 15 Megawatt haben und eine Rendite nach der internen Zinsfußmethode von 8,4 % erbringen. Die Gesamtinvestition für den Windpark Offenbach II beträgt rd. 33.000.000 €, der ebenfalls mit 80 % Fremdkapital und 20 % Eigenkapital finanziert werden soll. Gemäß der Gesellschafterbeteiligung in Höhe von 10 % beträgt die Eigenkapitaleinlage damit max. 550.000 €, wobei erwartet wird, dass sich die Energiegenossenschaft Südpfalz eG. ebenfalls beteiligen will, so dass dieser Anteil geringer sein kann.
Der Eigenkapitalanteil der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels wäre vollständig über den Kreditmarkt zu finanzieren. Weder die Investitionssumme noch die Ermächtigung zur Kreditaufnahme waren in der Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplänen der Verbandsgemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2013 entsprechend veranschlagt, so dass nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung sowie der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz ein Nachtrag erforderlich wird.
Der Werkausschuss hat für dieses Projekt bereits seine grundsätzliche Zustimmung, vorbehaltlich einer Zustimmung des Verbandsgemeinderates zu einem Nachtragswirtschaftsplan erteilt, der als Anlage zu dieser Beschlussvorlage übersandt wurde.
Die auftauchenden Fragen zu den Planungskosten wurden zur Zufriedenheit erläutert. Zum Fehlen von Bioenergetischen Projekten wurde mitgeteilt, dass man für alle Maßnahmen grundsätzlich immer eine offene Haltung einnehme und bei entsprechender Wirtschaftlichkeit auch geprüft werden.
Der Werkausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 29.08.2013 dem Verbandsgemeinderat die Empfehlung ausgesprochen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels für das Haushaltsjahr 2013 gemäß § 95 ff GemO wie folgt zu beschließen:
§ 1
§ 5 wird wie
folgt geändert:
Der
Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasser bleibt unverändert. Der
Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung & Regenerative
Energie wird im Betriebszweig „Regenerative Energien“ wird wie Folgt geändert
und festgesetzt:
|
Plan 2013 |
Nachtrag 2013 |
Veränderung
(+/-) |
im Erfolgsplan |
|
|
|
in Einnahmen
(Erträge) auf |
50.000,00 € |
45.000,00 € |
- 5.000,00 € |
in Ausgaben
(Aufwendungen |
50.000,00 € |
45.000,00 € |
- 5.000,00 € |
im Vermögensplan |
|
|
|
in Einnahmen
(Finanzierungsmittel) auf |
83.900,00 € |
732.475,00 € |
+ 648.575,00 € |
in Ausgaben
(Finanzbedarf) auf |
83.900,00 € |
732.475,00 € |
+ 648.575,00 € |
Für den
Eigenbetrieb Wasserversorgung & Regenerative Energien, Betriebszweig
„Regenerative Energien“ werden in den Wirtschaftsplänen festgesetzt:
|
|
Wirtschaftsjahr
2013 |
1. |
der
Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und In-vestitionsfördermaßnahmen
auf davon entfallen auf |
550.000,00 € |
a) |
Vermögensplan
Eigenbetrieb Regenerative Energien |
550.000,00 € |
2. |
der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
0,00 € |
3. |
Der
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf |
1.000.000,00 € |
|
davon
entfallen auf den |
|
a) |
Vermögensplan
des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung |
600.000,00 € |
b) |
Vermögensplan
des Eigenbetriebs Wasserversorgung |
300.000,00 € |
c) |
Vermögensplan
des Eigenbetriebs Regenerative Energien |
100.000,00 € |
§ 2
Die übrigen
Festsetzungen der Haushaltssatzung vom 07.03.2013 für das Haushaltsjahr 2013
bleiben unverändert.
§ 3
Die Nachtragshaushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2013 tritt mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft.
sowie
den Wirtschaftsplan der
Verbandsgemeindewerke, Wasserversorgung & Regenerative Energien, wie folgt
festzustellen:
§ 1
Die Festsetzungen des Betriebszweigs
Wasserversorgung bleiben unverändert. Der Betriebszweig „Regenerative Energie“
wird wie folgt geändert und festgesetzt:
|
Plan 2013 |
Nachtrag 2013 |
Veränderung (+/-) |
im Erfolgsplan |
|
|
|
in Einnahmen (Erträge) auf |
50.000,00 € |
45.000,00 € |
- 5.000,00 € |
in Ausgaben (Aufwendungen |
50.000,00 € |
45.000,00 € |
- 5.000,00 € |
im Vermögensplan |
|
|
|
in Einnahmen (Finanzierungsmittel) auf |
83.900,00 € |
732.475,00 € |
+ 648.575,00 € |
in Ausgaben (Finanzbedarf) auf |
83.900,00 € |
732.475,00 € |
+ 648.575,00 € |
§ 2
Kredite, zur Finanzierung von Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen werden wie für den Betriebszweig „Regenerative
Energien“ in Höhe von 550.000 € veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht
veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird
für das Wirtschaftsjahr 2013 auf 400.000 € festgesetzt, darauf entfallen:
a)
auf den
Betriebszweig Wasserversorgung 300.000,00
€
b)
auf den
Betriebszweig Regenerative Energien 100.000,00
€
Mit 15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1
Enthaltung wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde
Annweiler für das Haushaltsjahr 2013 gem. § 95 ff GemO beschlossen.