Beschluss: geändert beschlossen

Nachdem das Mediationsverfahren zum vierspurigen Ausbau der Bundesstraße 10 gescheitert ist, muss die höchstmögliche Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer/Innen gewährleistet werden.

 

Daher soll über den nachfolgenden Entwurf der Resolution, mit den Änderungen entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2013, beraten und beschlossen werden.

 

Entwurf

 

Resolution – „Forderung von kreuzungsfreien Abbiegespuren Bundesstraße 10 und Bundesstraße 48 im Bereich der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels“

 

Auf Grund des gescheiterten Mediationsverfahrens zum vierspurigen Ausbau der B 10 im Bereich der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels und verbunden mit der Tatsache, dass somit in den kommenden Jahren mit keiner Veränderung der derzeitigen Verkehrssituation zu rechnen ist, fordert der Verbandsgemeinderat Annweiler am Trifels unter Einbeziehung der betroffenen Ortsgemeinden die Umsetzung folgender Maßnahmen:

 

1. Kreuzungsfreie Umgestaltung des Knotenpunktes B 10 / B 48 (Auf – und Abfahrt Wellbachtal).

 

2. Kreuzungsfreie Umgestaltung des Knotenpunktes B 10 / B 48 (Annweiler-West).

 

3. Kreuzungsfreie Umgestaltung des Knotenpunktes B 10 / L 490 / L 505 (Queichhambach).

 

4. Verlängerung der Auffahrt B 10 in Fahrtrichtung Pirmasens (Queichhambach).

 

5. Kreuzungsfreie Umgestaltung des Knotenpunktes B 10 / L 508 (Birkweiler / Siebeldingen / Albersweiler).

 

6. Verlängerung der Auffahrt B 10 / L 508 in Fahrtrichtung Landau (Birkweiler / Siebeldingen / Albersweiler).

 

In Anbetracht des auch weiterhin steigenden Verkehrsaufkommens, muss daher der höchstmögliche Sicherheitsstandard gewährleistet werden. Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei den v.g. Knotenpunkten nicht der Fall. Durch die momentanen Verkehrsführungen sind die Verkehrsteilnehmer/Innen, welche aus Richtung Landau kommend, nach Eußerthal, Dernbach und Ramberg bzw. im späteren Verlauf der B 10 in Richtung Rinnthal/B 48 abbiegen wollen, gezwungen die Linksabbiegespur zu benutzen, ohne dass etwaige bauliche Sicherheitsvorkehrungen vorhanden sind.

 

Der maximalen Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer/Innen muss aber oberste Priorität eingeräumt werden. Diese lässt sich nur durch kreuzungsfreie Abbiegespuren sowie der Verlängerung der Auffahrten bewerkstelligen.

 

Darüber hinaus fordert der Verbandsgemeinderat Annweiler am Trifels, die vorgenannten Punkte 5 und 6, die sich zwar im Bereich der Verbandsgemeinde Landau/Land befinden, ebenfalls in entsprechende Planungen mit einzubeziehen.

 

Für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer/Innen fordert der Verbandsgemeinderat Annweiler am Trifels daher kreuzungsfreie Abbiegespuren im Bereich der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels auf der Bundesstraße 10 und der Bundesstraße 48 sowie die Verlängerung der Auffahrten in Fahrrichtung Pirmasens und Landau ( wie unter Punkt 4 und 6 beschrieben).

 


Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, auf Grund der Änderungswünsche des Ratsgremiums, die nachfolgend abgedruckte Resolution  „Forderung von kreuzungsfreien Abbiegespuren Bundesstraße 10 und Bundesstraße 48 für den Bereich der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels“,

 

Resolution

 

„Forderung von kreuzungsfreien Abbiegespuren Bundesstraße 10 und Bundesstraße 48 für den Bereich der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels“

 

Auf Grund des gescheiterten Mediationsverfahrens zum vierspurigen Ausbau der B 10 im Bereich der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels und verbunden mit der Tatsache, dass somit in den kommenden Jahren mit keiner Veränderung des derzeitigen Ausbauzustandes der B10 zu rechnen ist, fordert der Verbandsgemeinderat Annweiler am Trifels unter Einbeziehung der betroffenen Ortsgemeinden die Umsetzung folgender Maßnahmen:

 

1. Kreuzungsfreie Umgestaltung des Knotenpunktes B 10 / B 48 (Auf – und Abfahrt Wellbachtal).

 

2. Kreuzungsfreie Umgestaltung des Knotenpunktes B 10 / B 48 (Annweiler-West).

 

3. Kreuzungsfreie Umgestaltung des Knotenpunktes B 10 / L 490 / L 505 (Queichhambach).

 

4. Verlängerung der Auffahrt B 10 in Fahrtrichtung Pirmasens (Queichhambach).

 

5. Kreuzungsfreie Umgestaltung des Knotenpunktes B 10 / L 508 (Birkweiler / Siebeldingen / Albersweiler).

 

6. Verlängerung der Auffahrt B 10 / L 508 in Fahrtrichtung Landau (Birkweiler / Siebeldingen / Albersweiler).

 

 

In Anbetracht des auch weiterhin hohen Verkehrsaufkommens, muss daher der höchstmögliche Sicherheitsstandard gewährleistet werden. Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei den v.g. Knotenpunkten nicht der Fall. Durch die momentanen Verkehrsführungen sind die Verkehrsteilnehmer/Innen, welche aus Richtung Landau kommend, nach Eußerthal, Dernbach und Ramberg bzw. im späteren Verlauf der B 10 in Richtung Rinnthal/B 48 abbiegen wollen, gezwungen die Linksabbiegespur zu benutzen, ohne dass etwaige bauliche Sicherheitsvorkehrungen vorhanden sind.

 

Der maximalen Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer/Innen muss aber oberste Priorität eingeräumt werden. Diese lässt sich nur durch kreuzungsfreie Abbiegespuren sowie der Verlängerung der Auffahrten bewerkstelligen.

 

Darüber hinaus fordert der Verbandsgemeinderat Annweiler am Trifels, die vorgenannten Punkte 5 und 6, obwohl sie sich im Bereich der Verbandsgemeinde Landau/Land befinden, ebenfalls in entsprechende Planungen mit einzubeziehen.

 

Für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer/Innen fordert der Verbandsgemeinderat Annweiler am Trifels daher kreuzungsfreie Abbiegespuren im Bereich der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels auf der Bundesstraße 10 und der Bundesstraße 48 sowie die Verlängerung der Auffahrten in Fahrrichtung Pirmasens und Landau ( wie unter Punkt 4 und 6 beschrieben).