Der Flächennutzungsplan soll für folgende Bereiche geändert werden:
1. Vogelstocker Hof, Gemarkung Eußerthal
In dem derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Gelände des Vogelstocker
Hofes als „Außenbereich Landwirtschaft“ kartiert.
Auf Grund eines Eigentümerwechsels soll das Gelände des Vogelstocker Hofes einer
anderen Nutzung zugeführt werden. Es ist vorgesehen, dass, die in der Original-Niederschrift beiliegenden Karte, dargestellte Gelände als Sondergebiet für die Gastronomie, Fremdenverkehr und
Pferdezucht ausgewiesen werden soll.
2. Ausweisung eines Sondergebietes im Bereich Annweiler-Bindersbach
Hier soll in dem, der Original-Niederschrift beiliegenden Plan, dargestellte Fläche ein Sondergebiet für die Errichtung eines Vereinsheimes eines örtlichen Vereins dargestellt werden.
3. Änderung einer geplanten gemischten Baufläche einer Wohnbaufläche im Bereich Albersweiler
Im Bereich „Auf der Latte“ in Albersweiler ist eine ca. 1 ha große gemischte Baufläche ausgewiesen.
Da die dortige Gärtnerei aufgelassen wurde, soll das Gelände nun als eine Wohnbaufläche
entwickelt werden.
4. Änderungsbereich Josefshof, Völkersweiler
Reduzierung einer bisherigen Ausweisung des Sondergebietes „Pflegeheim St. Paulusstift“ in ein Sondergebiet für „Landwirtschaft und Gastronomie“ sowie „Kultur, Gesundheit und Tourismus“
mit einer jetzigen Größe von ca. 2,23 ha.
Der Flächennutzungsplan wird hier dem von der Ortsgemeinde Völkersweiler bereits beschlossenen Bebauungsplan „Josefshof“ angepasst.
Die Offenlage der 1. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist abgeschlossen, die eingegangenen Stellungnahmen liegen der Original-Niederschrift als Anlage bei und werden in der Sitzung vorgestellt.
Wenn keine Änderungen mehr anstehen, welche eine evtl. erneute Offenlage notwendig machen, kann die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen werden und der Unteren Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.
Der Haupt- und
Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 27.06.2013 einstimmig dem
Verbandsgemeinderat empfohlen, sich dem Abwägungsvorschlag des Planungsbüros
anzuschließen sowie die 1. Änderung der 2. Fortschreibung des
Flächennutzungsplans zu beschließen.
1. Der Verbandsgemeinderat schließt sich dem Abwägungsvorschlag des Planungsbüros zu den eingegangenen Stellungnahmen anl. der Offenlage einstimmig an.
2. Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die 1. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.