Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltung: 4

Ortsbürgermeister Heller ist gem. § 22 GemO ausgeschlossen.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Hadwiger Gerd, gibt einen kurzen Überblick über die durchgeführte Rechnungsprüfung und beantragt, die Entlastung gem. § 114 GemO zu erteilen.


Der Gemeinderat beschließt daraufhin die Jahresrechung 2003 und erteilt mit 9-Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Wernersberg, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels die Entlastung gemäß § 114 GemO.