Sitzung: 01.03.2005 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltung: 4
Ortsbürgermeister Heller ist
gem. § 22 GemO ausgeschlossen.
Der Vorsitzende des
Rechnungsprüfungsausschusses, Hadwiger Gerd, gibt einen kurzen Überblick über
die durchgeführte Rechnungsprüfung und beantragt, die Entlastung gem. § 114
GemO zu erteilen.
Der Gemeinderat beschließt
daraufhin die Jahresrechung 2003 und erteilt mit 9-Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
und 4 Enthaltungen dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten der
Ortsgemeinde Wernersberg, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels die Entlastung gemäß § 114 GemO.