Sitzung: 27.11.2012 Ortsgemeinderat
Beschluss: Kenntnis genommen
Der
Vorsitzende erläuterte, dass das Wasserreservoir an einen Privatier verkauft
worden sei. Es handelt sich hierbei nicht um Grundbesitz der Ortsgemeinde und
ist auch nicht vom Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung erfasst.