Beschluss: beschlossen

Herr Spies korrigierte den Beschlussvorschlag Punkt 2) indem das Wort „vereinfachten“ mit „beschleunigten“ ausgetauscht wurde.

 

Gemäß § 22 GemO waren folgende Ratsmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen:

Dieter Matz, Sylvia Matz, Jochen Matz, Helmut Doll sowie Michael Mengert.

 

 

Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nun abgeschlossen

 

Es ging eine Stellungnahme der Kreisverwaltung Südlichen Weinstraße ein, welche wir nachstehend wiedergeben:

 

„Referat 63 (Raumordnung und Bauleitplanung)

Planzeichnung

Das geänderte Baufenster sollte an der nordöstlichen Grundstücksgrenze geschlossen werden. Das Stück vorhandene Baugrenze im Südosten des geplanten Gebäudes sollte entfallen.

 

Weitere Behörden innerhalb der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße werden nicht tangiert, so dass auf deren Beteiligung in diesem Verfahren verzichtet werden kann.

Den betroffenen Bürgern ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.“

 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, den Anregungen zu folgen.

 

Der Ortsgemeinderat hat über die eingegangenen Anregungen, zu beraten und zu beschließen.

 

Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung be-

schlossen werden.

 

 


1)      Der Ortsgemeinderat schließt sich den Ausführungen der Verwaltung einstimmig an.

 

2)   Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Hohläcker“, 4. Änderung im beschleunigten Verfahren als Satzung gem. § 10 BauGB. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.