Herr Spies korrigierte den Beschlussvorschlag Punkt 2) indem das Wort „vereinfachten“ mit „beschleunigten“ ausgetauscht wurde.
Gemäß § 22 GemO waren folgende Ratsmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen:
Dieter Matz, Sylvia Matz, Jochen Matz, Helmut Doll sowie Michael Mengert.
Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nun abgeschlossen
Es ging eine Stellungnahme der Kreisverwaltung Südlichen Weinstraße ein, welche wir nachstehend wiedergeben:
„Referat 63 (Raumordnung
und Bauleitplanung)
Planzeichnung
Das geänderte Baufenster sollte an der nordöstlichen Grundstücksgrenze geschlossen werden. Das Stück vorhandene Baugrenze im Südosten des geplanten Gebäudes sollte entfallen.
Weitere Behörden innerhalb der
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße werden nicht tangiert, so dass auf deren
Beteiligung in diesem Verfahren verzichtet werden kann.
Den betroffenen Bürgern ist
Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.“
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, den Anregungen zu folgen.
Der Ortsgemeinderat hat über die eingegangenen Anregungen, zu beraten und zu beschließen.
Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung be-
schlossen werden.
1) Der Ortsgemeinderat schließt sich den Ausführungen der Verwaltung einstimmig an.
2) Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Hohläcker“, 4. Änderung im beschleunigten Verfahren als Satzung gem. § 10 BauGB. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.