Sitzung: 22.11.2012 Verbandsgemeinderat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltung: 1
Das
Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) setzt als Grundsatz Nr. 175 u.a. fest,
dass der flächendeckende Ausbau der verfügbaren Internetanbindungen über
Breitbandtechnologie weiter verfolgt werden soll.
Lt. dem LEP IV
stellt die flächendeckende Verfügbarkeit schneller Datennetze das Rückgrat der
gegenwärtigen und zukünftigen Entwicklung des Landes Rheinland-Pfalz dar.
Breitbandige Verbindungen sind eine wichtige Voraussetzung für die
Regionalentwicklung und sind eine Chance neue Geschäftsfelder in allen Branchen
von der Landwirtschaft über das Handwerk erschließen zu können. Des Weiteren
stellt ein schneller Breitbandanschluss inzwischen einen wesentlichen Teil der
örtlichen Grundversorgung dar.
Die Umsetzung dieses
Grundsatzes ist für die Ortsgemeinden im ländlichen Raum nur durch
entsprechende Landesmittel möglich, da die Internetanbieter, ohne kommunale
finanzielle Beteiligung keinen weiteren Ausbau der Breitbandtechnologie
tätigen.
Auf Grund der
Senkung des Fördersatzes von 90 % auf 65 % ist es für die Gemeinden,
insbesondere der Gemeinden im ländlichen Raum, unmöglich, einen Ausbau des
Breitbandnetzes zu finanzieren.
Der Haupt- und
Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 08.11.12 einstimmig dem
Verbandsgemeinderat empfohlen zu fordern, im Interesse der Bevölkerung unserer
Verbandsgemeinde, den Satz für die Förderung der Breitbandversorgung im
ländlichen Raum wieder auf 90 % zu erhöhen, damit ein zügiger Ausbau der
Breitbandtechnologie erfolgen kann.
Der
Verbandsgemeinderat fordert bei einer Enthaltung, im Interesse der Bevölkerung
unserer Verbandsgemeinde, den Satz für die Förderung der Breitbandversorgung im
ländlichen Raum wieder auf 90 % zu erhöhen, damit ein zügiger Ausbau der
Breitbandtechnologie erfolgen kann.
Mit dem Ausbau der
Breitbandtechnologie, in allen nicht ausreichend versorgten Gebieten, würde
dann ein wichtiger Beitrag für die Herstellung der „gleichwertigen
Lebensbedingungen“ zwischen städtischem und ländlichem Raum erfolgen.