Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltung: 1

Das Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) setzt als Grundsatz Nr. 175 u.a. fest, dass der flächendeckende Ausbau der verfügbaren Internetanbindungen über Breitbandtechnologie weiter verfolgt werden soll.

Lt. dem LEP IV stellt die flächendeckende Verfügbarkeit schneller Datennetze das Rückgrat der gegenwärtigen und zukünftigen Entwicklung des Landes Rheinland-Pfalz dar. Breitbandige Verbindungen sind eine wichtige Voraussetzung für die Regionalentwicklung und sind eine Chance neue Geschäftsfelder in allen Branchen von der Landwirtschaft über das Handwerk erschließen zu können. Des Weiteren stellt ein schneller Breitbandanschluss inzwischen einen wesentlichen Teil der örtlichen Grundversorgung dar.

Die Umsetzung dieses Grundsatzes ist für die Ortsgemeinden im ländlichen Raum nur durch entsprechende Landesmittel möglich, da die Internetanbieter, ohne kommunale finanzielle Beteiligung keinen weiteren Ausbau der Breitbandtechnologie tätigen.

Auf Grund der Senkung des Fördersatzes von 90 % auf 65 % ist es für die Gemeinden, insbesondere der Gemeinden im ländlichen Raum, unmöglich, einen Ausbau des Breitbandnetzes zu finanzieren.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 08.11.12 einstimmig dem Verbandsgemeinderat empfohlen zu fordern, im Interesse der Bevölkerung unserer Verbandsgemeinde, den Satz für die Förderung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum wieder auf 90 % zu erhöhen, damit ein zügiger Ausbau der Breitbandtechnologie erfolgen kann.


Der Verbandsgemeinderat fordert bei einer Enthaltung, im Interesse der Bevölkerung unserer Verbandsgemeinde, den Satz für die Förderung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum wieder auf 90 % zu erhöhen, damit ein zügiger Ausbau der Breitbandtechnologie erfolgen kann.

Mit dem Ausbau der Breitbandtechnologie, in allen nicht ausreichend versorgten Gebieten, würde dann ein wichtiger Beitrag für die Herstellung der „gleichwertigen Lebensbedingungen“ zwischen städtischem und ländlichem Raum erfolgen.