Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltung: 1

Der Gesetzgeber hat am 3. Juli 2012 die Einführung eines Wasserentnahmeentgelts in Rheinland-Pfalz beschlossen. Das Land erhebt darin für das Entnehmen von Wasser ein Entgelt von 6,00 ct./m³ gefördertem Wasser. Mit dieser Abschöpfung soll nach Abzug der Verwaltungsaufwendungen des Landes Mittel erwirtschaftet werden, die zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung als Fördergelder o. ä., zumeist als zinslose Darlehen, eingesetzt werden sollen.

 

Beachtlich dabei ist, dass als Bezugsgrundlage der Berechnung nicht die „gelieferte“ Wassermenge, sondern die tatsächlich geförderte Wassermenge angesetzt wird. Dies bedeutet nunmehr Folgendes.

 

Im Wassereinzugsgebiet der Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels werden erheblich mehr Wassermengen in das Netz eingespeist, als beim Endverbraucher tatsächlich entnommen  und verbraucht werden. Abgabepflichtig sind nach dem Gesetz nicht nur die tatsächlich an den Endkunden gelieferten Mengen, sonder vielmehr auch sämtliche Wasserverluste auf dem „Weg“ zum Endverbraucher, die z. B. durch Wasserrohrbrüche oder Feuerlöschübungen u. ä. entstehen können. Dies wiederum bedeutet, dass eine 1:1 Umlegung des Wasserentnahmeentgelts in Höhe von 6,00 ct./m³ laut dem Gesetzestext zu einer tatsächlichen Unterdeckung in der Gebührenkalkluation führen würde. Zudem ist das Wasserentnahmeentgelt als Kostenbestandteil der Wasserrechnung Umsatzsteuerpflichtig, so dass auf den Nettobetrag von 6,00 ct./m³ ein Betrag von 0,42 ct. an Umsatzsteuer aufzuschlagen ist.

 

Die Situation in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels gestaltet sich wie Folgt:

 

Eingespeiste Wassermenge 2011:                                   490.936 m³

Gelieferte (verbrauchte) Wassermenge 2011:                  408.860 m³

Wasserverluste:                                                 82.076 m³

 

Szenarien:

 

Weitergabe des Wasserentnahmeentgelts (1:1) zuzüglich Umsatzsteuer

 

Die Erhöhung der Wasserentgelte ohne Berücksichtigung der Wasserverluste von derzeit 1,35 € m³ auf 1,4142 € / m³ (=6,42 ct. brutto) ergibt folgende Erlössituation:

 

Refinanzierung durch Wasserverkauf:                 26.248,81 €

Tatsächliche Abführung an Land:                       31.518,09 €

Unterdeckung:                                                   - 5.269,28 €

 

Weitergabe Wasserentnahmeentgelt einschließlich Wasserverluste und teilweiser Ausgleich gestiegener Energiekosten durch EEG-Umlagen

 

Durch den Anstieg der EEG-Umlage bei Strom steigen die Strompreise für die Wasseraufbereitung in der Verbandsgemeinde Annweiler im Jahr 2013 um 10.200 €. Es wird daher folgendes Erhöhungsszenario vorgeschlagen.

 

Erhöhung der Wasserentgelte um 10,00 ct./m³ von derzeit 1,35 € m³ auf 1,45 € m³.

Durch diese Erhöhung werden die zusätzlichen Ausgaben durch die Wasserverluste voll abgedeckt, zusätzlich wird ein Betrag von 9.367,91 € erwirtschaftet, der zur Deckung der angestiegenen Strompreise in Folge der EEG-Umlagensteigerung verwendet werden kann.

 

Für einen 4-Personenhaushalt bedeutet eine Erhöhung von 10 ct./m³ bei einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von  120 m³ / Jahr eine Mehrbelastung von 12,00 € / Jahr, bei einer Erhöhung von 8,00 ct/m³, welche mindestens zur Abdeckung der Wasserverluste benötigt würde, wäre die Mehrbelastung mit 9,60 ct. / Jahr zu taxieren.

 

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 08.11.2012 dem Verbandsgemeinderat die Erhöhung der laufenden Wasserentgelte einstimmig bei 1 Enthaltung empfohlen.

 


Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig bei einer Enthaltung, auf Empfehlung des Werkausschusses, die Erhöhung der laufenden Wasserentgelte um 10 ct/m³ von derzeit

1,35 €/m³ auf 1,45 €/m³.