Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltung: 1

In dem vorgenannten Bauleitplanverfahren wurde die sog. vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Ebenso wurden die Behörden und die sonst. Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie der Abwägungsvorschlag liegen als Anlage bei und werden im Verbandsgemeinderat vorgetragen.

Als nächster Verfahrensschritt ist die Offenlage des Flächennutzungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2012 einstimmig dem Verbandsgemeinderat empfohlen, sich dem Abwägungsvorschlag des Planers anzuschließen.

 

Des Weiteren hat der Haupt-und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat einstimmig empfohlen, den Entwurf des Flächennutzungsplanes einschl. Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu beschließen und für die Dauer eines Monats bei der Verbandsgemeindeverwaltung auszulegen.

 


Nach kurzen Ausführungen zu den aufgetauchten Fragen beschließt der Verbandsgemeinderat folgendes:

  1. Der Verbandsgemeinderat schließt sich dem Abwägungsvorschlag des Planers einstimmig bei einer Enthaltung an.
  2. Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig bei einer Enthaltung den Entwurf des Flächennutzungsplanes einschl. Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, für die Dauer eines Monats bei der Verbandsgemeindeverwaltung auszulegen.