Beschluss: Kenntnis genommen

Seitens eines Ratsmitgliedes wird beantragt zu prüfen, ob der Landkreis nicht zur Kostenübernahme von Ufersicherungsmaßnahmen des Mühlgrabens / der Queich verpflichtet werden kann.

Der Vorsitzende erklärt, dass eine solche Prüfung bereits im Gange ist, jedoch ist strittig, welcher der beiden Bäche nun die Queich, und welcher der Mühlgraben ist.