Sitzung: 14.11.2012 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Der Gesetzgeber hat am 3. Juli 2012 die Einführung eines
Wasserentnahmeentgelts in Rheinland-Pfalz beschlossen. Das Land erhebt darin
für das Entnehmen von Wasser ein Entgelt von 6,00 ct./m³ gefördertem Wasser.
Mit dieser Abschöpfung soll nach Abzug der Verwaltungsaufwendungen des Landes
Mittel erwirtschaftet werden, die zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung als
Fördergelder o. ä., zumeist als zinslose Darlehen, eingesetzt werden sollen.
Beachtlich dabei ist, dass als Bezugsgrundlage der
Berechnung nicht die „gelieferte“ Wassermenge, sondern die tatsächlich
geförderte Wassermenge angesetzt wird. Dies bedeutet nunmehr Folgendes.
Im Wassereinzugsgebiet der Stadtwerke Annweiler am
Trifels werden erheblich mehr Wassermengen in das Netz eingespeist, als beim
Endverbraucher tatsächlich entnommen und
verbraucht werden. Abgabepflichtig sind nach dem Gesetz nicht nur die
tatsächlich an den Endkunden gelieferten Mengen, sonder vielmehr auch sämtliche
Wasserverluste auf dem „Weg“ zum Endverbraucher, die z. B. durch
Wasserrohrbrüche oder Feuerlöschübungen u. ä. entstehen können. Dies wiederum
bedeutet, dass eine 1:1 Umlegung des Wasserentnahmeentgelts in Höhe von 6,00
ct./m³ laut dem Gesetzestext zu einer tatsächlichen Unterdeckung in der
Gebührenkalkluation führen würde. Zudem ist das Wasserentnahmeentgelt als
Kostenbestandteil der Wasserrechnung Umsatzsteuerpflichtig, so dass auf den
Nettobetrag von 6,00 ct./m³ ein Betrag von 0,42 ct. an Umsatzsteuer
aufzuschlagen ist. Kumuliert mit Erfahrungswerten der vergangenen Jahre aus
Wasserverlusten, wäre demnach für eine tatsächliche Deckung dieses
Wasserentnahmeentgelts eine Gebührenerhöhung von insgesamt 0,10 € erforderlich.
Der Entgeltpreis je m³ Trinkwasser müsste demnach – um Kostendeckung zu
erlangen – von derzeit 1,35 € / m³ auf 1,45 € m³ angehoben werden.
Monetär betrachtet bedeutet die Einführung des
Wasserentnahmeentgelts nach dem derzeitigen Stand eine Mehrbelastung für die
Stadtwerke Annweiler am Trifels von rd. 45.000 € im Jahr, die ohne die o. g.
Erhöhung der Wasserentgelte nicht zu refinanzieren wäre.
Für einen
4-Personenhaushalt bedeutet diese Erhöhung bei einem durchschnittlichen
Wasserverbrauch von 120 m³ / Jahr eine
Mehrbelastung von 12,00 € / Jahr.
Der Stadtrat stimmt einer Erhöhung der
Wasserentgelte um 0,10 € / m³ auf 1,45 € m³ zum 1.1.2013 einstimmig bei einer
Enthaltung zu.