Beschluss: beschlossen

Der Gesetzgeber hat am 3. Juli 2012 die Einführung eines Wasserentnahmeentgelts in Rheinland-Pfalz beschlossen. Das Land erhebt darin für das Entnehmen von Wasser ein Entgelt von 6,00 ct./m³ gefördertem Wasser. Mit dieser Abschöpfung soll nach Abzug der Verwaltungsaufwendungen des Landes Mittel erwirtschaftet werden, die zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung als Fördergelder o. ä., zumeist als zinslose Darlehen, eingesetzt werden sollen.

 

Beachtlich dabei ist, dass als Bezugsgrundlage der Berechnung nicht die „gelieferte“ Wassermenge, sondern die tatsächlich geförderte Wassermenge angesetzt wird. Dies bedeutet nunmehr Folgendes.

 

Im Wassereinzugsgebiet der Stadtwerke Annweiler am Trifels werden erheblich mehr Wassermengen in das Netz eingespeist, als beim Endverbraucher tatsächlich entnommen  und verbraucht werden. Abgabepflichtig sind nach dem Gesetz nicht nur die tatsächlich an den Endkunden gelieferten Mengen, sonder vielmehr auch sämtliche Wasserverluste auf dem „Weg“ zum Endverbraucher, die z. B. durch Wasserrohrbrüche oder Feuerlöschübungen u. ä. entstehen können. Dies wiederum bedeutet, dass eine 1:1 Umlegung des Wasserentnahmeentgelts in Höhe von 6,00 ct./m³ laut dem Gesetzestext zu einer tatsächlichen Unterdeckung in der Gebührenkalkluation führen würde. Zudem ist das Wasserentnahmeentgelt als Kostenbestandteil der Wasserrechnung Umsatzsteuerpflichtig, so dass auf den Nettobetrag von 6,00 ct./m³ ein Betrag von 0,42 ct. an Umsatzsteuer aufzuschlagen ist. Kumuliert mit Erfahrungswerten der vergangenen Jahre aus Wasserverlusten, wäre demnach für eine tatsächliche Deckung dieses Wasserentnahmeentgelts eine Gebührenerhöhung von insgesamt 0,10 € erforderlich. Der Entgeltpreis je m³ Trinkwasser müsste demnach – um Kostendeckung zu erlangen – von derzeit 1,35 € / m³ auf 1,45 € m³ angehoben werden.

 

Monetär betrachtet bedeutet die Einführung des Wasserentnahmeentgelts nach dem derzeitigen Stand eine Mehrbelastung für die Stadtwerke Annweiler am Trifels von rd. 45.000 € im Jahr, die ohne die o. g. Erhöhung der Wasserentgelte nicht zu refinanzieren wäre.

 

Für einen 4-Personenhaushalt bedeutet diese Erhöhung bei einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von  120 m³ / Jahr eine Mehrbelastung von 12,00 € / Jahr.

 


Der Stadtrat stimmt einer Erhöhung der Wasserentgelte um 0,10 € / m³ auf 1,45 € m³ zum 1.1.2013 einstimmig bei einer Enthaltung zu.