Beschluss: beschlossen

In der Presse wurde bereits angekündigt, dass infolge der Energiewende erhebliche Zuschläge für die sog. EEG-Umlage zu erwarten sind die den Strompreis in bisher nicht erreichten Größen verteuern wird. Diese Aussage ist nur bedingt richtig.

 

Die Energiewende ist nicht per se für die Steigerung der Umlagen verantwortlich. Hauptkostentreiber sind vielmehr eine politische Fehlallokationen von Fördergeldern, die Schaffung weitgehender Ausnahmetatbestände für stromintensive Betriebe, darunter Golfplätze und Spielhöllen, die Förderung wirtschaftlich nur bedingt sinnvoller Offshore Windenergie, die zusätzlichen (Umsatz-) Steuereinnahmen durch die Mengen- und Preiseffekte und vor allem Fehlsteuerungen durch zusätzliche Marktanreize, wie z. B. die Marktprämie, die regenerativen Strom zusätzlich verteuern.

 

Kurzum der Strompreis wird durch Steuern und Abgabenlast von rd. 70 % überwiegend fremd bestimmt. Fallende Strombörsenpreise, die bei den Stadtwerken bereits 2012 zum Endkunden durchgereicht wurden, wurden bereits durch die Einführung neuer Umlagen in 2012 und höheren Netzkosten aus dem vorgelagerten Bereich aufgezehrt.  Aussagen von Spitzenpolitikern, Stromanbieter würden sich zu Lasten der Verbraucher die „Taschen füllen“ sind u. U. bei Stromkonzernen denkbar, treffen aber mitnichten auf die überwiegende Anzahl kommunaler Stromversorger zu.

 

Die Aufschläge auf den Stromgestehungspreis sind wie Folgt zu skizzieren:

 

 

 

 

je kWh

 

Abgabe / Umlage

Bisher je (netto)

Ab 2013

(netto)

 

Steigerung

(netto)

 

EEG-Umlage

 

3,592 ct

 

5,277 ct

 

+ 1.685 ct

 

EEG-Haftungsumlage Offshore

 

0,00

 

0,00

 

+ 0,25 ct

 

 

Umlage für stromintensive Betriebe

 

0,151 ct

 

0,302

 

+ 0,151 ct

 

Umlage nach dem KWK-G

 

0,002 ct

 

0,093 ct

 

 + 0,091 ct

 

Netzentgelte vorgelagertes und eigenes Netz

 

 

6,13 ct

 

6,47 ct

 

+ 0,34 ct

 

Summe Erhöhungen insgesamt

 

 

9,875 ct

 

12,142 ct

 

2,267 ct

 

 

Umsatzsteuer

 

1,88 ct

 

2,31 ct

 

0,43 ct

 

 

Summe Erhöhungen insgesamt

 

 

11,755 ct

 

14,452 ct

 

2,697 ct

 

 

Insgesamt steigen damit die Abgaben und Umlagen brutto um rd. 2,7 ct. / kWh. Weitere Kostenbestandteile in der Stromrechnung, u.a. Konzessionsabgabe, Stromsteuer schlagen nochmals mit 4,01 ct. / kWh zu Buche. Die Abgaben und umlagenbedingten Aufwendungen betragen damit beim Strompreis nunmehr 18,78 ct / kWh. Der Stromeinkaufspreis von 6,8 ct/kWh macht dabei eigentlich nur noch einen untergeordneten Anteil der Gesamtkosten aus. Die Stromgestehungskosten für die Stadtwerke Annweiler am Trifels betragen nach dieser Berechnung 26,87 ct./kWh, ohne Berücksichtigung interner und kalkulatorischer Kosten.

 

Derzeit betragen die Tarife der Stadtwerke Annweiler am Trifels für das Versorgungsgebiet in der sog. Grundversorgung 23,00 ct./kWh, der Sondervertrag Privat für Haushaltskunden 21,95 ct./kWh. Die Grundgebühr beträgt 120,00 € p. A. Beispielsweise verlangt die Pfalzwerke AG in der Grundversorgung 25,55 ct./kWh., im Sondervertrag 24,44 ct./kWh, bei einer Grundgebühr von 123,00 €.

 

Der derzeitige Tarif besteht seit 2011 unverändert, während andere Versorger, meist größere Unternehmen, bereits 2012 zum Teil vor erhebliche Preisaufschläge hatten, konnten wir diese Mehraufwendungen kompensieren und Preisstabilität gewährleisten. Diese Mehraufwendungen aus 2012 betrafen die Umlage für stromintensive Unternehmen und eine Steigerung der vorgelagerten Netzentgelte. Dieser Spielraum ist nun nicht mehr gegeben. Auch sind die Personal- und Sachkosten aufgrund der Tarifabschlüsse gestiegen, so dass eine Weitergabe der Kosten erforderlich wird.

 

Nach Rückfrage bei anderen kommunalen Versorgern in der näheren Umgebung, werden dort überwiegend zum 1.1.2013 die Preise durchschnittlich zwischen 3,00 ct. und 3,50 ct. / kWh angepasst. Die Pfalzwerke AG wird voraussichtlich ihre Preise ebenfalls entsprechend anheben, allerdings zu einem späteren Termin. Dies ist dort auch möglich, da bereits dort 2012 ein wesentlich höheres Preisniveau eingeführt wurde.

 

Insgesamt wird vorgeschlagen,

 

a)    die Haushalts- und landwirtschaftlichen Grundversorgungs- und Sondertarife, einschließlich Wärmepumpe um 3,00 ct. – brutto –,

b)    die gewerblichen, beruflichen und sonstigen Tarife um 2,30 ct. – netto – zu erhöhen und

c)    die Tarife für die Speicherheizung zu belassen.

 

Zum Ausgleich der gestiegenen Netzentgelte wird zudem vorgeschlagen, den Grundpreis insgesamt um 12,00 € / Jahr zu erhöhen.

 

Zeitgleich wird seitens der Werkleitung vorgeschlagen, einen weiteren Sondertarif aufzunehmen, der für Vorauszahlungskunden einen weiteren Boni, und zwar in Form einer unveränderten Grundgebühr in der bisherigen Höhe von 120,00 € (brutto) belässt und zugleich einen vergünstigten Verbrauchspreis von 24,25 ct./kWh (brutto) anbietet. Der Kunde zahlt für eine Strommenge, die dem Verbrauch des Vorjahres, oder dem Durchschnittsverbrauch eines vergleichbaren Haushalts entspricht, den zu erwartenden Jahresbetrag im Voraus. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Verbrauch am Jahresende.

 

Die Belastung – jeweils Bruttopreise –  für einen 2-Personen Haushalt mit durchschnittlich 2.500 kWh beträgt im Monat 7,25 €, für einen 4-Personen Haushalt 12,25 €. Bei Auswahl des Vorauszahlungstarifs betragen die Mehrkosten in einem 2-Personen Haushalt monatlich 4,79 €, bei 4-Personen 8,63 € (brutto).

 

Die o. g. Tarife sollen auch für die Tarifgebiete gelten, die durch die Netzübernahmen dem künftigen Versorgungsgebiet der Stadtwerke Annweiler am Trifels zuwachsen.

 

Die neuen Tarife der Stadtwerke Annweiler am Trifels sind als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügt und vom Stadtrat, nach Vorberatung durch den Werkausschuss zu beschließen.

 


Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses einstimmig, die Strompreistarife 2013 gem. den beiliegenden Preisblätter für den haushalts- und landwirtschaftlichen Bedarf sowie den gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf.