Sitzung: 14.11.2012 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
In der Presse wurde bereits angekündigt, dass infolge der
Energiewende erhebliche Zuschläge für die sog. EEG-Umlage zu erwarten sind die
den Strompreis in bisher nicht erreichten Größen verteuern wird. Diese Aussage
ist nur bedingt richtig.
Die Energiewende ist nicht per se für die Steigerung der
Umlagen verantwortlich. Hauptkostentreiber sind vielmehr eine politische
Fehlallokationen von Fördergeldern, die Schaffung weitgehender
Ausnahmetatbestände für stromintensive Betriebe, darunter Golfplätze und
Spielhöllen, die Förderung wirtschaftlich nur bedingt sinnvoller Offshore
Windenergie, die zusätzlichen (Umsatz-) Steuereinnahmen durch die Mengen- und
Preiseffekte und vor allem Fehlsteuerungen durch zusätzliche Marktanreize, wie
z. B. die Marktprämie, die regenerativen Strom zusätzlich verteuern.
Kurzum der Strompreis wird durch Steuern und Abgabenlast
von rd. 70 % überwiegend fremd bestimmt. Fallende Strombörsenpreise, die bei
den Stadtwerken bereits 2012 zum Endkunden durchgereicht wurden, wurden bereits
durch die Einführung neuer Umlagen in 2012 und höheren Netzkosten aus dem
vorgelagerten Bereich aufgezehrt. Aussagen von Spitzenpolitikern, Stromanbieter
würden sich zu Lasten der Verbraucher die „Taschen füllen“ sind u. U. bei
Stromkonzernen denkbar, treffen aber mitnichten auf die überwiegende Anzahl
kommunaler Stromversorger zu.
Die Aufschläge auf den Stromgestehungspreis sind wie
Folgt zu skizzieren:
|
je kWh |
||
Abgabe
/ Umlage |
Bisher je (netto) |
Ab 2013 (netto) |
Steigerung (netto) |
EEG-Umlage |
3,592 ct |
5,277 ct |
+ 1.685 ct |
EEG-Haftungsumlage
Offshore |
0,00 |
0,00 |
+ 0,25 ct |
Umlage
für stromintensive Betriebe |
0,151 ct |
0,302 |
+ 0,151 ct |
Umlage
nach dem KWK-G |
0,002 ct |
0,093 ct |
+ 0,091 ct |
Netzentgelte
vorgelagertes und eigenes Netz |
6,13 ct |
6,47 ct |
+ 0,34 ct |
Summe
Erhöhungen insgesamt |
9,875 ct |
12,142 ct |
2,267 ct |
Umsatzsteuer |
1,88 ct |
2,31 ct |
0,43 ct |
Summe
Erhöhungen insgesamt |
11,755 ct |
14,452 ct |
2,697 ct |
Insgesamt steigen damit die Abgaben und Umlagen brutto um
rd. 2,7 ct. / kWh. Weitere Kostenbestandteile in der Stromrechnung, u.a.
Konzessionsabgabe, Stromsteuer schlagen nochmals mit 4,01 ct. / kWh zu Buche.
Die Abgaben und umlagenbedingten Aufwendungen betragen damit beim Strompreis nunmehr 18,78 ct / kWh. Der
Stromeinkaufspreis von 6,8 ct/kWh macht dabei eigentlich nur noch einen
untergeordneten Anteil der Gesamtkosten aus. Die Stromgestehungskosten für die
Stadtwerke Annweiler am Trifels betragen nach dieser Berechnung 26,87 ct./kWh,
ohne Berücksichtigung interner und kalkulatorischer Kosten.
Derzeit betragen die Tarife der Stadtwerke Annweiler am
Trifels für das Versorgungsgebiet in der sog. Grundversorgung 23,00 ct./kWh,
der Sondervertrag Privat für Haushaltskunden 21,95 ct./kWh. Die Grundgebühr
beträgt 120,00 € p. A. Beispielsweise verlangt die Pfalzwerke AG in der
Grundversorgung 25,55 ct./kWh., im Sondervertrag 24,44 ct./kWh, bei einer
Grundgebühr von 123,00 €.
Der derzeitige Tarif besteht seit 2011 unverändert,
während andere Versorger, meist größere Unternehmen, bereits 2012 zum Teil vor
erhebliche Preisaufschläge hatten, konnten wir diese Mehraufwendungen
kompensieren und Preisstabilität gewährleisten. Diese Mehraufwendungen aus 2012
betrafen die Umlage für stromintensive Unternehmen und eine Steigerung der
vorgelagerten Netzentgelte. Dieser Spielraum ist nun nicht mehr gegeben. Auch
sind die Personal- und Sachkosten aufgrund der Tarifabschlüsse gestiegen, so
dass eine Weitergabe der Kosten erforderlich wird.
Nach Rückfrage bei anderen kommunalen Versorgern in der
näheren Umgebung, werden dort überwiegend zum 1.1.2013 die Preise
durchschnittlich zwischen 3,00 ct. und 3,50 ct. / kWh angepasst. Die Pfalzwerke
AG wird voraussichtlich ihre Preise ebenfalls entsprechend anheben, allerdings
zu einem späteren Termin. Dies ist dort auch möglich, da bereits dort 2012 ein
wesentlich höheres Preisniveau eingeführt wurde.
Insgesamt wird vorgeschlagen,
a)
die
Haushalts- und landwirtschaftlichen Grundversorgungs- und Sondertarife,
einschließlich Wärmepumpe um 3,00 ct. – brutto –,
b)
die
gewerblichen, beruflichen und sonstigen Tarife um 2,30 ct. – netto – zu erhöhen
und
c)
die
Tarife für die Speicherheizung zu belassen.
Zum Ausgleich der gestiegenen Netzentgelte wird zudem
vorgeschlagen, den Grundpreis insgesamt um 12,00 € / Jahr zu erhöhen.
Zeitgleich wird seitens der
Werkleitung vorgeschlagen, einen weiteren Sondertarif
aufzunehmen, der für Vorauszahlungskunden einen weiteren Boni, und zwar in
Form einer unveränderten Grundgebühr in der bisherigen Höhe von 120,00 €
(brutto) belässt und zugleich einen vergünstigten Verbrauchspreis von 24,25
ct./kWh (brutto) anbietet. Der Kunde zahlt für eine Strommenge, die dem
Verbrauch des Vorjahres, oder dem Durchschnittsverbrauch eines vergleichbaren
Haushalts entspricht, den zu erwartenden Jahresbetrag im Voraus. Die Abrechnung
erfolgt nach dem tatsächlichen Verbrauch am Jahresende.
Die Belastung – jeweils Bruttopreise – für einen 2-Personen Haushalt mit
durchschnittlich 2.500 kWh beträgt im Monat 7,25 €, für einen 4-Personen
Haushalt 12,25 €. Bei Auswahl des Vorauszahlungstarifs betragen die Mehrkosten
in einem 2-Personen Haushalt monatlich 4,79 €, bei 4-Personen 8,63 € (brutto).
Die o. g. Tarife sollen auch für die Tarifgebiete gelten,
die durch die Netzübernahmen dem künftigen Versorgungsgebiet der Stadtwerke
Annweiler am Trifels zuwachsen.
Die neuen Tarife der Stadtwerke Annweiler am Trifels sind
als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügt und vom Stadtrat, nach
Vorberatung durch den Werkausschuss zu beschließen.
Der Stadtrat
beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses einstimmig, die Strompreistarife
2013 gem. den beiliegenden Preisblätter für den haushalts- und
landwirtschaftlichen Bedarf sowie den gewerblichen, beruflichen und sonstigen
Bedarf.